Absage der Stadt30er-Zone auf der Porzer Hauptstraße kommt nicht – zu wenige Unfälle
Porz – Tempo 30 auf einem Teilstück der Hauptstraße zwischen Steinstraße und In der Adelenhütte wird es vorerst nicht geben. „Zurzeit ist die Verwaltung dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen einzuhalten. Von der gewünschten Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstraße muss die Verwaltung daher absehen“, teilt die Stadt der Bezirksvertretung Porz mit. Zuvor hatte die Fraktion Die Linke/Die Partei den Vorstoß zur Geschwindigkeitsänderung in die Wege geleitet. Letztlich hatten die Grünen mit ihrem Änderungsantrag das Thema dann durchgebracht.
Doch egal, von welcher Partei die Idee zur Temporeduzierung kam, es ändert nichts daran, dass diese zunächst nicht umsetzbar ist. Und das, obwohl die Verwaltung der Meinung ist, „dass die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer in vielen Fällen helfen kann, Lebensqualität zu schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als auch subjektiv zu erhöhen“.
Absenkung der Geschwindigkeit rechtlich bisher unmöglich
Die Hauptstraße liege allerdings als L82 im sogenannten Vorbehaltsnetz der Stadt Köln, einem Netz von Vorfahrtsstraßen, die aufgrund ihrer Merkmale wie Verkehrsbedeutung und -funktion für den Individualverkehr und öffentlichen Personennahverkehr, Charakter und Ausbau nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. Das Vorbehaltsnetz wurde vom zuständigen Fachausschuss des Rates beschlossen und entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. In der Regel ist eine Fahrgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer zugelassen.
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Eine Reduzierung der Geschwindigkeit sei dann möglich, wenn in einem Teilstück beispielsweise viele Unfälle passieren würden oder sich der Eingang einer sogenannten schützenswerten Einrichtung wie eine Kita oder Schule an der Straße befindet.
„Für die Hauptstraße L82 liegen solche besonderen Umstände jedoch nicht vor, so dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer hier nicht in Betracht kommt“, teilt die Verwaltung mit. So ist der Eingang der Grundschule Hauptstraße auf der parallel verlaufenden Josefstraße.
Grundsätzlich vertritt die Verwaltung aber die Meinung, dass Kommunen mehr Gestaltungsfreiheit in Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit haben sollten. „Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative »Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr» beigetreten“, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Die Initiative bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts auf bestimmten Straßen anordnen können, wenn sie es für notwendig halten.