Der Veranstalter einer für Samstagnachmittag geplanten pro-palästinensischen Demo hat sich erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Kölner HeumarktPro-palästinensische Demo darf stattfinden – Gericht gibt Eilantrag statt
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Eilantrag des Versammlungsanmelders für die pro-palästinensische Versammlung auf dem Heumarkt am Samstagmittag stattgegeben. Die umstrittene Veranstaltung darf also stattfinden.
Die Polizei hatte am Freitagnachmittag die geplante Standkundgebung der Palästinensischen Gemeinde Köln in der Altstadt verboten. Grund sei die Auswertung aktueller Erkenntnisse, hieß es aus dem Polizeipräsidium. Danach sei das Risiko einer pro-palästinensischen Versammlung in der aktuellen Situation zu hoch, als dass man einen sicheren Verlauf der Veranstaltung allein mit Auflagen für die Teilnehmer gewährleisten könne.
Köln: Eilantrag gegen Verbot der pro-palästinensische Demo erfolgreich
Der Anmelder, eine Privatperson und Mitglied der Palästinensischen Gemeinde, zog anschließend mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht Köln, um sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr zu setzen. Das Gericht gab dem Antrag statt.
Polizeipräsident Falk Schnabel erklärt dazu am Samstag: „Ich habe in der Verbotsverfügung an den Versammlungsanmelder meine Gefahrenprognose deutlich gemacht. In der vom Gericht erbetenen Stellungnahme haben wir unsere Sicht erneut untermauert. Der zuständige Richter hat dem Eilantrag stattgegeben. Wir werden uns der nun bestehenden Einsatzherausforderung stellen.“
Kölner Polizeipräsident Schnabel mit Appell an Teilnehmer von pro-Palästina-Demo
Schnabel rief alle Versammlungsteilnehmer zur Besonnenheit auf. „Machen Sie friedlich von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Versammlungsrecht Gebrauch und halten Sie sich an die verfügten Auflagen“, so Schnabel. Die Einsatzkräfte würden bei Missachtungen der Auflagen konsequent einschreiten. Die Polizei will am Samstag mit starken Kräften auf dem Heumarkt präsent sein.
Das Mitglied der Palästinensischen Gemeinde hatte die Kundgebung mit ungefähr 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Samstagnachmittag auf dem Heumarkt angemeldet – und zwar schon vor dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober. Doch in der Zwischenzeit hat sich die politische Situation in Nahost dramatisch verändert. Auch in einigen deutschen Städten, so etwa in Berlin und Duisburg, hatte es diese Woche pro-palästinensische Kundgebungen und regelrechte Jubelfeiern auf den Straßen gegeben, bei denen teilweise der Terror der Hamas glorifiziert wurde.
Köln: Mehr als hundert Teilnehmer zu pro-israelischer Kundgebung erwartet
Die Polizei Köln hatte auch deshalb für die angemeldete Kundgebung auf dem Heumarkt am Samstag zuletzt strenge Auflagen erteilt. Unter anderem war den Teilnehmenden untersagt worden, das Existenzrecht des Staates Israel zu leugnen. Zudem durfte nicht zu Gewalt oder Hass gegen die israelische Bevölkerung oder jüdische Menschen aufgestachelt werden. Die Terrorangriffe der Hamas auf Israel durften weder gebilligt noch gerechtfertigt oder gar gefeiert werden.
Die Polizei befürchtet, dass es zu Ausschreitungen kommen könnte – nicht zuletzt, weil zeitgleich am Samstag ebenfalls auf dem Heumarkt mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Solidaritätskundgebung für Israel zusammenkommen. Ihr Motto: „Aufstehen gegen Israelhass und Antisemitismus“.
Polizeipräsident Falk Schnabel hatte am Freitag betont: „Die Versammlungsfreiheit ist in unserer Demokratie eines der höchsten Rechtsgüter. Nur bei erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ist ein Verbot das letzte Mittel. Wir haben bei unserer fortlaufenden Prüfung nunmehr deutliche Anhaltspunkte für eine Verschärfung der Sicherheitslage gefunden, der auch mit weiteren Auflagen nicht wirksam begegnet werden kann. Daher ist ein Verbot dieser Versammlung aus polizeilicher Sicht unausweichlich geworden.“
Auf Facebook hatte die Palästinensische Gemeinde zur Teilnahme an der Demo in Köln aufgerufen und um „Unterstützung der Palästinensischen Bevölkerung gegen die israelische Aggression“ gebeten. Das Motto: „Stoppt das Massaker gegen die Zivilsten.“ Gegen die Verbotsverfügung der Polizei könnte der Anmelder noch im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Nach dem Überfall auf Israel hatte die Terrororganisation Hamas für Freitag zu einem „Freitag der Al-Aksa-Flut“ aufgerufen – dem Codenamen für die Terrorattacken auf Israel. Neben Solidarität mit Palästina beinhaltete der Appell auch den Aufruf zu weiterer Gewalt und Konfrontation. Er richtete sich auch an Palästinenser außerhalb des Nahen Ostens.