Bei Angriffen von Cyberkriminellen gibt das Bundes- sowie Landeskriminalamt Ratschläge zum richtigen Umgang und erklärt Präventivmaßnahmen.
Ratschläge zur Abwehr von CyberkriminalitätDas empfiehlt die Polizei Opfern sexueller Erpressung im Netz
Um sich vor sexueller Erpressung im Internet zu schützen, empfiehlt das Bundeskriminalamt (BKA), in sozialen Netzwerken keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen anzunehmen, nicht vorschnell einem Videochat zuzustimmen und Betriebs- und Virenschutzsysteme auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Das Landeskriminalamt (LKA) NRW empfiehlt zusätzlich, die Webcam grundsätzlich zu deaktivieren, „wenn Sie nicht gerade via Videochat mit jemandem sprechen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, verdecken Sie Ihre Webcam.“
Wichtig: Misstrauen gegenüber Fremden im Netz
Bei manchen Männern setze offenbar das gesunde Misstrauen aus, wenn sie im Netz vermeintlich von einer attraktiven Frau angeflirtet werden, sagt René Schreinemacher von der Polizei. „Dabei sollte man sich fragen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht, wenn sich plötzlich eine 20-jährige, gut aussehende Frau allein aufgrund eines Facebook-Profils schlagartig in einen verliebt und schwärmt, man sei der Mann ihrer Träume.“
Wird man bereits erpresst, solle man den Chatverlauf sichern, die Polizei einschalten und vor allem: niemals Geld überweisen. „Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf“, warnt ein BKA-Sprecher. Eine Anzeige bei der Polizei sei deshalb wichtig, ergänzt das LKA, weil die Behörden die Täter nur so verfolgen können, Tatzusammenhänge herstellen können und das wahre Ausmaß solcher Taten erkennen können.
Sextorsion – Die Gefahr aus dem Netz
KStA
Sollten die Erpresser Bild- oder Videomaterial veröffentlichen, solle man sich schnell an den betreffenden Dienstanbieter wenden und von ihm verlangen, die Inhalte umgehend von der Plattform zu löschen. (ts)