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Corona-VerstößeKölner Richter bricht Prozess ab, weil Anwälte Maske verweigern

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Im Gerichtsgebäude gilt grundsätzlich Maskenpflicht, in den Sälen entscheidet der Richter.

Köln – Das Kölner Amtsgericht hat am Freitagmorgen eine Verhandlung abgebrochen, nachdem sich die Angeklagten und die Anwälte geweigert hatten, eine Maske im Gerichtssaal zu tragen. Vor dem Justizgebäude kam es zudem zu einer Ansammlung von weiteren Maskenverweigerern.

Unangemeldete Demo durch die Kölner Innenstadt

Zwei Frauen waren beschuldigt, vergangenen Mai als „faktische Leiterinnen“ eine nicht angemeldete Demonstration in der in der Kölner Innenstadt durchgeführt zu haben. Teilnehmer sprechen von einem „Spaziergang“, der von der Ehrenstraße, über den Neumarkt bis zur Domplatte führte.

Eine der Angeklagten soll laut Anklage die Teilnehmer zu Sprechchören angeheizt haben. „Aufwachen, aufwachen, wir sind das Volk“ soll skandiert worden sein, die andere Beschuldigte soll in einem Redebeitrag auf einem Podest gegen die neue Funktechnik 5G gewettert haben.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Frauen damit gegen Paragraph 26 des Versammlungsgesetzes verstoßen. Darin heißt es: „Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Anwälte und Angeklagte wollten keine Masken tragen

Zum Prozess in Saal 142 hatte Richter Daniel Menzel eine sogenannte sitzungspolizeiliche Anordnung getroffen, wonach die Anwesenden eine Maske tragen sollten – so, wie es grundsätzlich im Gerichtsgebäude auch vorgesehen ist. Dem widersetzen sich Beschuldigte und Anwälte.

Ein Verteidiger berief sich auf das Gerichtsverfassungsgesetz, wonach an der Verhandlung beteiligte Personen ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen und drohte mit einem Befangenheitsantrag. Der Richter hatte sich auf die Ausnahme im Gesetz berufen. Da er jedoch keine Handhabe hatte, etwa einen Anwalt von der Verhandlung auszuschließen, vertagte der Richter den Prozess aus Infektionsschutzgründen auf unbestimmte Zeit.

Gruppe hielt vor dem Gerichtsgebäude keinen Abstand

Zum Prozess kamen auch mutmaßliche Unterstützer der Angeklagten, nachdem es entsprechende Aufrufe im Internet gegeben hatte. Eine Gruppe von Personen wollte laut einer Polizeisprecherin ohne Maske das Gebäude betreten, wurde aber von Wachtmeistern zurückgewiesen.

Die Gruppe soll sich dann aber ohne Abstand vor dem Gerichtsgebäude aufgehalten haben. Die Polizei kam hinzu, kontrollierte die rund 40 Personen und schrieb insgesamt zwölf Knöllchen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.