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„Akte zu, Affe tot“Kölner Richter verstößt bei Entführungs-Prozess gegen Vorschriften

Lesezeit 3 Minuten
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Der Kölner Richter Frank Altpeter führte die Verhandlung.

Köln – Nicht im Namen des Volkes, sondern mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ beendete ein Kölner Richter am Mittwoch vor dem Amtsgericht einen Fall um eine angebliche Entführung in Niehl.

Ein Freispruch, der völlig formlos erfolgte, wurde im Saal überhaupt nicht verkündet. Richter Frank Altpeter verstieß damit aber gleich gegen mehrere Vorschriften.

Köln: Anklage sprach von Entführung bei Hochzeitsfeier

Dabei hatte es der Fall laut Anklage in sich. Auf einer Hochzeitsfeier in Niehl sollen mehrere Gäste so heftig aneinander geraten sein, sodass sie sich vor Gericht wiedergetroffen haben. Körperverletzung, Raub und eine Entführung warf die Kölner Staatsanwaltschaft einem Trio vor. Vor der Veranstaltungshalle in der Bremerhavener Straße sollen die Angeklagten sich zunächst mit dem späteren Opfer (26) gestritten haben, dann soll es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein.

angeklagte

Die Angeklagten, die völlig formlos freigesprochen wurden, und ihre Verteidiger.

„Sie schubsten den Geschädigten in einen Opel“, so der Staatsanwalt, einer habe den Mann mit dem Gurt fixiert, ein weiterer das Auto von innen verriegelt. Mit ihrem Opfer sollen die drei Freunde dann in die Keupstraße in Mülheim gefahren sein, den 26-Jährigen dort auf offener Straße verprügelt haben; mit den Fäusten sollen die Täter auf den Oberkörper des Mannes eingewirkt haben, zudem seien Tritte gegen den Nacken erfolgt. Prellungen und Schürfwunden seien die Folge gewesen.

Raub von Handy und Bargeld auf Keupstraße in Köln

Auch warf die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, dem Opfer das Smartphone und 500 Euro Bargeld geraubt zu haben; ein Delikt, das mit mehreren Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Einer der Angeklagten stritt die Vorwürfe ab, die anderen beiden schwiegen. Der 26-Jährige bekräftigte die Vorwürfe im Zeugenstand. Der Haupttäter sei ein alter Arbeitskollege von der Baustelle gewesen, man sei vor Jahren im Streit um illegale Geschäfte mit Kupfer auseinandergegangen und habe sich zufällig auf der Hochzeitsfeier wieder getroffen.

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Warum er denn 500 Euro dabei gehabt haben will, wollten die Anwälte wissen. „Einfach so, das ist normal“, war die Antwort. Bei der Polizei hatte der Mann noch gesagt, dass er damit seine Miete bezahlen wollte. Am Ende stuften auch Richter und Staatsanwalt den Mann aufgrund weiterer widersprüchlich klingender Aussagen offenbar als nicht unbedingt glaubwürdig ein.

Köln: Zeuge verweigert Aussage und kommt damit durch

Zu den Vorkommnissen auf der Keupstraße sollte dann aber ein nicht in den Vorfall involvierter Zeuge (28) aussagen. „Ich habe Angst, ich möchte nichts sagen“, sagte der aber, obwohl er sich bei der Polizei noch ausführlich geäußert hatte. Er wolle keine Probleme haben.

„Soll ich ihn jetzt in Beugehaft nehmen?“, fragte Richter Frank Altpeter mit einem Lachen den Staatsanwalt. Denn klar war: Der Mann hätte aussagen müssen. Letztlich wurde ohne Begründung auf eine weitere Vernehmung des Mannes verzichtet; die Angaben bei der Polizei wurden auch nicht verlesen.

Freispruch ohne Plädoyers und Beratung in Köln

Es folgte ein kurzer und zustimmender Blickkontakt zwischen Richter und Staatsanwalt – offenbar war man sich einig, dass eine Schuld nicht bewiesen werden konnte –, dann beendete Altpeter das Verfahren ganz abrupt mit besagtem Freispruch. Die Strafprozessordnung hätte eigentlich noch die Schlussvorträge, genannt Plädoyers, von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und die letzten Worte der Angeklagten vorgesehen.

„Oder wollen Sie es förmlich?“, fragte der Richter, der sich eigentlich auch mit seinen gleichberechtigten Laienrichtern, den Schöffen, hätte beraten müssen, die Verteidiger noch schnell. Die verneinten, denn ihr Maximalziel, einen Freispruch, hatten die Anwälte ja schließlich erreicht.

Richter zu Angeklagten: „Gehen Sie nach Hause“

„Ich kenne einen Kollegen in der Verkehrsabteilung, der ruft nur „Freispruch“ und der Fall ist erledigt“, führte Altpeter mit wilder Geste weiter aus, während eine Schulklasse im Zuschauerraum saß und den Ausführungen lauschte.

„Gehen Sie nach Hause“, sagte der Richter dann zu den Angeklagten, die das Schauspiel grinsend verfolgt hatten. Was nun wirklich am Tag der eskalierten Hochzeitsfeier geschah, wird nicht weiter aufgeklärt.