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„Insulin-Prozess“Trotz Fehler der Gerichtsmedizin – Schwiegertochter bleibt in Haft

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Die Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Im sogenannten „Insulin-Prozess“ um einen bekannten Mediziner aus dem Kölner Westen ist nach 85 Verhandlungstagen noch kein Ende in Sicht. Es droht eine Gutachterschlacht, nachdem eine Gerichtsmedizinerin zuletzt einen Fehler in ihrer Berechnung zugeben musste. An der Haftsituation der Angeklagten ändert das laut einem aktuellen Gerichtsbeschluss aber nichts.

Kölner Senior überlebte hohe Dosis an Insulin

Die Angeklagte in dem Fall soll ihrem damals 80-jährigen Schwiegervater bei einem Besuch in dessen Villa eine hohe Dosis Insulin gespritzt haben. Um ihn zu töten, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt. Der Senior überlebte, ist aber heute ein Pflegefall. Die Schwiegertochter bestreitet, dafür verantwortlich zu sein und vertritt wie die Verteidigung eine Selbstmordthese.

Die Gerichtsmedizin hatte in ihrem Gutachten beschrieben, dass die Angeklagte dem Schwiegervater mindestens zwei so genannte Insulinpens verabreicht haben müsste, um den Zustand des Mannes zu erreichen. Ausgegangen wurde von einem Tatzeitpunkt am Nachmittag des 5. Juli 2020 – hier war die Angeklagte laut bisherigem Stand zu Besuch in der Villa des Mediziners.

Kölner Gerichtsmedizinerin räumt Rechenfehler ein

Ein Gegengutachten der Verteidigung spricht von mindestens 20 Insulinpens, die dem Senior am mutmaßlichen Tatnachmittag hätten verabreicht werden müssen. Anders seien die am nächsten Morgen festgestellten Zuckerwerte nicht zu erklären. Die Haushälterin hatte den Mann vorgefunden, er saß auf dem Sofa und ließ sich auch nach mehreren Versuchen nicht wecken.

Die Gerichtsmedizinerin hatte schließlich eingeräumt, einen falschen Rechenweg eingeschlagen zu haben. Demnach ist nun tatsächlich von den Berechnungen des von der Verteidigung benannten Gutachters, dem renommierten Diabetes-Forscher Dr. Tim Heise, auszugehen. Der hatte im Gegensatz zur Gerichtsmedizin die zehnfache Mindestmenge an Insulin angegeben.

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Vorsitzender Richter weist Haftbeschwerde zurück

Für Verteidiger Jürgen Graf ist damit endgültig bewiesen, „dass meine Mandantin die Tat nicht begangen haben kann“. Der Senior hätte eine solche Menge an gespritztem Insulin nicht bis zum nächsten Morgen überleben können. Wahrscheinlich sei es laut Gutachter, dass das Insulin viele Stunden später gespritzt wurde. Und für den Zeitraum habe die Angeklagte laut Graf ein Alibi.

Trotz dieser Umstände sah der Vorsitzende Richter Peter Koefers keine Veranlassung dafür, die Angeklagte aus der Haft zu entlassen. Er sieht genügend weitere Indizien. Eine entsprechende Haftbeschwerde der Verteidigung wies Koerfers zurück, wie am Montag in der Verhandlung bekannt wurde. Darüber muss nun das Oberlandesgericht entscheiden. Der Prozess geht weiter.