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Bußgelder im sechsstelligen BereichSo viele Corona-Verstöße wurden in Köln bestraft

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Das Kölner Ordnungsamt kontrolliert die Einhaltung der neuen Regeln weiterhin.

Während viele Arbeitnehmer in der Corona-Krise zur Untätigkeit gezwungen waren, gilt für den städtischen Ordnungsdienst eher das Gegenteil. Die Corona-Schutzverordnung hat den Ordnungshütern in den vergangenen Monaten viel abverlangt – und tut es immer noch. Wie der „Express“ unter Berufung auf Zahlen von Stadt und Polizei berichtet, hat es in Köln seit Beginn der Pandemie-Eindämmung im März 6555 Verstöße gegen die Schutzmaßnahmen im gegeben (Stand 7. Juni).

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Die Kölner Bußgeldstelle bearbeitet derzeit vorrangig zunächst die Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot, so Stadtsprecher Robert Baumanns. Fällig werden dabei jeweils 228,50 Euro (200 Euro Bußgeld plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühr).

Über 1000 Corona-Straftaten

Am vergangenen Montag hatte das Ordnungsamt 648 Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes erlassen. Das entspricht einer Gesamtsumme von 149948 Euro. Unter den bislang erlassenen Bußgeld-Bescheiden ist beispielsweise auch ein Corona-Verstoß, der einen Gewerbebezug hat: Ein Nagelstudio in Lindenthal, das nicht geöffnet hätte sein dürfen, kassierte ein Knöllchen über 2000 Euro (plus Auslagen von 108,50 Euro).

Die festgestellten Verstöße werden „im Rahmen der Kapazitäten“, so die Stadt, nach und nach abgearbeitet. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre. Interessant ist eine weitere Statistik der Kölner Polizei. Die hat bislang 1050 Straftaten mit Corona-Bezug festgestellt. In 400 dieser Fälle ermittelt die Polizei wegen Subventionsbetrug im Zusammenhang mit den Soforthilfen des Landes.

Betrug mit Schutzmasken

Vom 27. März bis zum 31. Mai konnten sogenannte Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen Anträge für Zahlungen aus einem Soforthilfeprogramm des Landes stellen. Dabei waren auch Schwindler am Werk, die vorgaben, die nötigen Voraussetzungen für eine Unterstützung zu erfüllen.Bei den weiteren Fällen, in denen die Polizei ermittelt, handelt es sich meist um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz, beispielsweise das Kontakt- und Ansammlungsverbot. Ansammlungen von bis zu zehn Personen galten zeitweise als Ordnungswidrigkeit, solche von mehr als zehn Personen schon als Straftat.

Außerdem fließen diverse andere Betrugsdelikte in die Corona-Statistik ein, etwa beim Handel mit Schutzmasken. So gibt es Fälle von bestellter (und bezahlter) Ware, die aber nicht geliefert wurde.

So viele Verstöße gab es in Köln

4565 Verstöße stellte allein die Stadt fest (Stand 7. Juni). Die meisten (3201) waren Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot. 602 Delikte registrierten die Ordnungshüter im Bereich Spiel- und Bolzplätze, 257 im Bereich Gastronomie, 149 im Bereich Einzelhandel.

15-mal verstießen Kölner gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, 36-mal gegen das Veranstaltungs- beziehungsweise Versammlungsverbot. Ein einziges Mal verhängte der Ordnungsdienst eine Strafe wegen der Missachtung der vorübergehenden abendlichen Sperrung des Rheinboulevards. (red)