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SPD will „Hick-Hack nicht unterstützen“Bezahlkarte für Geflüchtete findet in Köln wohl keine Mehrheit

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ARCHIV - 17.01.2024, Baden-Württemberg, Offenburg: Ein Geflüchteter hält eine Debitcard in der Hand. (zu dpa: «Bezahlkarte: Experten kritisieren Bargeldbegrenzung») Foto: Philipp von Ditfurth/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Geflüchteter hält in Baden-Württemberg eine Bezahlkarte in der Hand.

Grüne, Linke und Volt hatten bereits vorher angekündigt, die vom Bund verabschiedete Bezahlkarte für Köln abzulehnen.

Die Kölner SPD hat angekündigt, eine Bezahlkarte für Geflüchtete bei einer Abstimmung im Stadtrat abzulehnen. Damit zeichnet sich ab, dass es in Köln keine Mehrheit für die Bezahlkarte geben wird, die das Bargeldabheben für Asylbewerber auf 50 Euro im Monat begrenzen soll.

Bezahlkarte: Für Joisten werden mehr Probleme geschaffen als gelöst

Grüne, Linke und Volt hatten bereits vorher angekündigt, die vom Bund verabschiedete Bezahlkarte für Köln abzulehnen. Damit gibt es einen Konflikt im Bündnis mit CDU, Grünen und Volt – die CDU spricht sich für die Einführung aus. Möglich macht eine Ablehnung eine Verordnung von Integrationsministerin Josefine Paul (Grüne), die es mit einer so genannten „Opt-Out-Regelung“ Kommunen freistellt, die Leistungen für Asylbewerber weiterhin so zu zahlen wie bisher.

„Wir lehnen die Bezahlkarte in dieser Form ab. Die NRW-Landesregierung schafft hier mehr neue Probleme als gelöst werden. Während die Landesregierung die Mittel für die Flüchtlingsberatung zusammenstreicht, sollen jetzt Millionen für ein nicht zu Ende durchdachtes Bezahlkarten-Modell ausgegeben werden“, sagt SPD-Fraktionschef Christian Joisten. „Ein solches Hick-Hack von Stadt und Land werden wir nicht unterstützen."

Die Stadt Köln wirbt für die Einführung der Bezahlkarte, sie befürchtet, die geplante Wahlfreiheit für Kommunen könnte zu deutlich mehr Verwaltungsaufwand führen. Eingeführt wird die Bezahlkarte zunächst in Landesaufnahmeeinrichtungen und erst danach in Kommunen. Der Stadtrat entscheidet in Köln darüber, sobald die Landesverordnung verabschiedet ist. (uk)