AboAbonnieren

Silvester in KölnGroßes Feuerwerk-Spektakel am Rheinboulevard

Lesezeit 2 Minuten
MDS-KSTA-2015-07-26-110715lichterk002

Der beleuchtete Rheinboulevard

Köln – Die große Freitreppe am Deutzer Ufer wird zum Schauplatz eines Silvester-Spektakels. Wie das Presseamt am Montag mitteilte, wird die Stadtverwaltung auf den Stufen zum Jahreswechsel um Mitternacht bengalisches Feuerwerk abbrennen lassen. Die annähernd 500 Meter breite Treppenanlage soll zu diesem Zweck gesperrt werden. Die Uferpromenade selber bleibe zugänglich, heißt es in der Mitteilung.

Auch in den nachfolgenden Silvesternächten will die Verwaltung die Ufertreppe sperren. Damit folgt die Behörde der Empfehlung eines von ihr beauftragen Gutachters, der die Sicherheitslage untersucht hat. Der Experte sieht „eine deutlich erhöhte Gefährdung für Besucher und Passanten“ an Silvester. Denn die Neigung der Treppe und die Stufen führten dazu, dass sowohl sitzende Besucher als auch auf dem oberen Weg stehende Besucher leicht von Feuerwerkskörpern getroffen werden können. Zudem bestehe eine erhöhte Sturzgefahr beim Ausweichen vor Feuerwerkskörpern. Der Gutachter regt an, für die Treppe ein grundsätzliches Feuerwerksverbot zu erlassen.

Raketenverbot rund um den Dom

Ein solches Raketenverbot ist bereits für die Umgebung des Doms angekündigt worden. Die Verwaltung will um die Kirche herum in einer Entfernung von 80 Metern Absperrgitter aufstellen und so eine böllerfreie Zone schaffen. Der Zutritt und der Durchgang seien jederzeit möglich, das Mitnehmen von Feuerwerkskörpern jedoch untersagt, heißt es. In der vorigen Silvesternacht waren wiederholt Raketen auf den Dom abgefeuert worden.

Köln ist nicht die einzige Stadt mit böllerfreien Zonen. Düsseldorf kündigte ein Verbot für Teile der Altstadt an, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Auf der Bielefelder Partymeile, dem Boulevard, sind Feuerwerkskörper ebenfalls nicht mehr genehmigt.

An anderen Orten lässt das Gesetz die traditionelle Knallerei zur Begrüßung des neuen Jahres seit je her nicht zu. In der bundesweit geltenden Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz aus dem Jahr 1977 heißt es: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ Generell ist das Zünden von Raketen und Böllern auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. An allen anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Das könnte Sie auch interessieren: