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Schutz für Igel und WildtiereStadt Köln will Nachtfahrverbot für Mähroboter

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Mähroboter stellen eine Gefahr für Igel und weitere Wildtiere dar. (Symbolbild)

Mähroboter stellen eine Gefahr für Igel und weitere Wildtiere dar. (Symbolbild)

Das Verbot würde sich auf die Nachtzeiten beschränken.

Die Stadt Köln will ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen. So sollen Igel geschützt werden, die vor allem im Dunkeln unterwegs sind. Der Naturschutzbund (Nabu) warnt sei Jahren, dass die rotierenden Klingen „auch Wildtiere wie Igel, Kröten, Eidechsen und Schleichen, Grashüpfer oder Spinnen, die im Garten nach Fressbarem suchen, verletzen oder gar töten“. Vor allem Igel seien gefährdet.

Mähroboter als wahrscheinlichste Ursache für verletzte oder getötete Igel

Wissenschaftler des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung machten bei der Untersuchung von Hunderten verletzten oder getöteten Igeln ebenfalls Mähroboter als wahrscheinlichste Ursache aus. Die Forscher empfahlen „politische Maßnahmen wie ein Nachtbetriebsverbot für die Geräte“. In Köln soll das jetzt tatsächlich kommen. Die Ratsgruppe „Klimafreunde & GUT“ hatte das Thema im April in den Umweltausschuss gebracht.

Immer wieder werden Igel schwer von den rotierenden Klingen der Mähroboter verletzt. (Archivbild)

Immer wieder werden Igel schwer von den rotierenden Klingen der Mähroboter verletzt. (Archivbild)

Jetzt ist die Antwort der Verwaltung da, über die in der kommenden Sitzung am 12. September beraten werden soll. Darin heißt es: „Die Verwaltung beabsichtigt ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz der Igel über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen.“ Und: „Als besonders geschützte Art, deren Bestände deutlich rückläufig sind, ist es angemessene Schutzmaßnahmen für Igel zu ergreifen.“

Verbot richtet sich an Aktivitätszeiten des Igels

Vorgesehen sei „ein Fahrverbot, welches sich an den Aktivitätszeiten des Igels orientiert und nicht an den Verbotszeiten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“. „Es ist geplant, die Verbotszeiten je nach Jahreszeit, an den Sonnenuntergang bzw. Sonnenaufgangsuhrzeiten auszurichten.“ Konkret solle das Verbot „mit 30 Minuten vorher, beziehungsweise nachher, die Dämmerungszeiten einschließen“. „Das Verbot würde sich demnach lediglich auf die Nachtzeiten beschränken und somit die Gefahr der Verletzungen deutlich verringern.“

Laut Stadtverwaltung würde damit „der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt nicht aber gänzlich verboten, was einen zumutbaren Rahmen für die Bürgerinnen und Bürger darstellt“. Der Nabu in NRW ist erfreut über die Kölner Initiative: „Eine hervorragende Entscheidung, die hoffentlich Nachahmer findet“, sagte Sprecherin Birgit Königs.