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Wieder vor GerichtSerientäter mit Trickdiebstahl am Kölner Hauptbahnhof

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Der Trickdieb (56) nach dem Prozess am Kölner Amtsgericht.

Köln – „Ich mache das nie wieder“, beteuerte ein notorischer Trickdieb bei seinem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht. 16 Vorstrafen hat der 56-Jährige bereits, er saß schon mehrere Jahre im Gefängnis. Nun wieder zwei Fälle, die die Richterin aber mit einer interessanten Begründung einstellte.

Köln: Trickdieb beklaut Frau am Hauptbahnhof

Am Hauptbahnhof hatte sich der Mann mit der Krücke neben eine ältere Dame an einem öffentlichen Telefon gestellt und vorgegeben, ebenfalls zu telefonieren. Dann breitete er eine Zeitung über seiner Hand aus und bedeckte damit auch den Koffer und die Handtasche der Frau.

Den Sichtschutz nutzte der Trickdieb, er klaute die Geldbörse seines Opfers, in der sich 120 Euro und diverse Papiere befanden. „Anschließend klappte er die Zeitung zu und ging mit der Beute zum Bahnhofsvorplatz“, hieß es in der Anklageschrift. Dort wurde er festgenommen, nachdem zivile Polizeibeamte den Diebstahl beobachtet hatten.

Jeans, Schuhe und T-Shirt bei Primark geklaut

„Ich wollte mir von dem Geld etwas zu Essen kaufen“, sagte der Angeklagte, der aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen weit weg von seiner mit Mundschutz ausgestatteten Verteidigerin Eva Kuhn saß.

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In einem weiteren Fall hatte der Mann beim Bekleidungsgeschäft Primark am Neumarkt Schuhe, Jeans und ein T-Shirt im Wert von 45 Euro geklaut und war ebenfalls dabei erwischt worden.

Kölner Richterin stellt das Verfahren ein

Bestraft wurde der Serienstraftäter dafür aber nicht. Da der Mann zuletzt im Juni vergangenen Jahres zu einer noch nicht angetretenen Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war – hier hatte er am Hauptbahnhof einen Rucksack gestohlen – stellte Richterin Astrid Bernards das Verfahren dahingehend ein; statt eine Gesamtstrafe mit einem Strafzuschlag zu bilden.

Die Staatsanwältin stimmte dem Vorgehen zu. Der Angeklagte, der zur Sicherung des Verfahrens zunächst in Haft gesessen hatte, konnte somit ohne weitere Sanktion das Gerichtsgebäude verlassen.