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Fall vor GerichtKölner geben adoptiertes Mädchen zurück und erhalten Rechnung

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Kuscheltiere

Symbolbild

Köln – Es war der sehnlichste Wunsch des Paares aus dem Raum Köln, ein Kind zu adoptieren. In Thailand fanden sie ihr Glück in einem Heim, wie sie dachten. Mit Unterstützung des Landesjugendamtes kehrte das Paar mit einem fünfjährigen Mädchen zurück nach Deutschland. Bereits nach rund zwei Wochen nahm das Paar von der Adoption wieder Abstand. Und rechnete nicht mit den Folgekosten.

Die Behörden präsentierten den Kölnern nämlich eine saftige Rechnung. Fortan sollten sie für die Unterbringung des Kindes in Deutschland aufkommen. Auf 100 Euro pro Tag belaufen sich die Kosten, der Betrag müsse für einen Zeitraum von sechs Jahren gezahlt werden. Das macht im Ergebnis eine Summe von 219.000 Euro aus. Das Paar reichte dagegen Klage vorm Landgericht ein.

Psychische Probleme Verschwiegen?

Die Kläger hatten angegeben, wegen des auffälligen Verhaltens des Kindes seien sie nicht in der Lage, die ausgemachte Adoptionspflege weiterzuführen. Das Jugendamt hätte sie bei der Vermittlung getäuscht, die psychischen Probleme des Kindes verschwiegen. Auch seien sie davon ausgegangen, höchstens sechs Monate für die weitere Kindes-Unterbringung zahlen zu müssen.

Das Landgericht wies die Klage ab, so auch nun das Oberlandesgericht Köln in der nächsten Instanz. Eine Amtspflichtverletzung der Behörde sahen die Richter nicht. Zwar habe sich aus dem Adoptionsbericht ergeben, dass der Vater des Kindes drogenabhängig gewesen sei. Insgesamt aber die soziale und emotionale Entwicklung des Kindes in Thailand als positiv dargestellt worden.

Paar lernte Mädchen über mehrere Tage kennen

Dazu kam, dass die Kläger das Mädchen in Thailand über mehrere Tage kennen gelernt hatten. „Sie hätten sich selbst ein Bild vom Charakter des Kindes machen können“, so die Richter. Auch habe das Mädchen laut Paar noch in Thailand Verhaltensauffälligkeiten in Form von Anspucken, Treten, Beißen und Schreien gezeigt. Eine Rückkehr nach Thailand sei nicht vorgesehen, auch das sei dem Paar bewusst gewesen.

Der Fall soll nun vom Bundesgerichtshof geprüft werden.