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Opfer eines Glaswurfs?Kölner Café-Besucher wegen Vortäuschung einer Straftat angeklagt

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Tisch und Stühle vor einem Lokal

An einem Tisch vor einem Café sei er von einem Glas getroffen worden, soll der Angeklagte behauptet haben.

Ein alkoholisierter Gast sträubt sich dagegen, bar zu bezahlen. Kurz darauf behauptet er, mit einem Glas beworfen worden zu sein.

War es die Vortäuschung einer Straftat? Oder beruht der Anklagevorwurf auf einem Missverständnis? Darum ging es am Freitag in einer Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht. Angeklagt ist ein 36-jähriger Mann, der im Juni 2022 Gast in einem Café am Hansaring war. Dort soll er gegenüber Polizisten behauptet haben, jemand habe aus einem Fenster ein Glas nach ihm geworfen, als er auf der Terrasse des Lokals saß. Das Glas habe ihn an der Stirn getroffen. Doch das erschien den Ermittlern unglaubwürdig: Dies wäre wegen der aufgespannten Sonnenschirme gar nicht möglich gewesen. Und so wurde Anklage gegen den Mann wegen Vortäuschung einer Straftat erhoben.

Der Verteidiger des Mannes führte aus, dass sein Mandant an jenem Tag leicht alkoholisiert vor dem Café gesessen und einen Espresso getrunken habe. Als der Angeklagte mit Karte habe zahlen wollen, habe die Kellnerin auf Barzahlung bestanden. Offenbar kam es deswegen zu größerem Streit, denn die Frau rief die Polizei. „Hausfriedensbruch“ lautete das Einsatzstichwort.

Prozess am Kölner Landgericht: Angeklager ist einschlägig vorbestraft

Im Gespräch mit den Beamten soll der Mann sich als Opfer dargestellt und geäußert haben, von jemandem mit einem Glas attackiert worden zu sein. Das sei ein Missverständnis, betonten er und sein Anwalt vor Gericht. Tatsächlich sei von einem der Nachbartische auf der Terrasse ein gläserner Bierkrug heruntergefallen und auf dem Boden zerplatzt. Mit Bezug darauf will der Angeklagte zu den Polizisten lediglich so viel gesagt haben wie: „Stellen Sie sich vor, das Glas hätte mich getroffen, dann wäre ich stark verletzt.“

Eine glaubhafte Erklärung? Und ist der Fall nicht so geringfügig, dass eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommen kann? Die Richterin entschied sich dagegen, weil der 36-Jährige vielfach und auch einschlägig vorbestraft ist. Der Prozess wird mit der Anhörung der Polizisten, die in den Vorfall involviert waren, fortgesetzt.