Erst die Radständer auf der Trankgasse, nun Sitzmöbel und Pflanzen: Am Welterbe stehen Veränderungen an. Die Entscheidung steht kurz bevor.
Sitzmöbel am Kölner DomStadt kündigt Entscheidung an
In der kommenden Woche will die Verwaltung entscheiden, ob sie die umstrittenen Fahrradständer auf der Trankgasse wieder aufstellen lässt und wann die neuen Sitzmöbel und Pflanzenkübel platziert werden. Das hat ein Sprecher mitgeteilt. Er sagte: „Aufgrund von Karneval (11.11.) wird überlegt, die mobilen Fahrradabstellanlagen danach wieder aufzustellen.“
Die Trankgasse führt vom Rheinufer am Musical-Dome unter den Gleisen des Hauptbahnhofs und der Domtreppe hindurch bis zur Komödienstraße nahe dem Haupteingang des Doms.
Wie berichtet, hatte die Stadt Ende Februar elf neue Radabstellanlagen mit jeweils vier Bügeln für je zwei Räder am Dom aufgestellt. Die neuen Radparkplätze gehören zur Neuaufteilung des rund 200 Meter langen Stücks Straße am Weltkulturerbe.
Seit April 2023 ist die Trankgasse eine Fahrradstraße, dort gelten übergangsweise neue Verkehrsregeln. Nur noch in Ausnahmefällen dürfen dort Autos fahren, etwa Gäste des Excelsior Hotel Ernst. Doch wegen der Fußball-EM (14. Juni bis 14. Juli 2024) hatte die Stadt die Radständer vorübergehend entfernt. Bis heute hat die Stadt sie nicht wieder aufbauen lassen.
Auch Komödienstraße soll verändert werden
Der Aussage des Sprechers nach werden die Fahrradständer aber wieder aufgestellt, das war im August noch offen gewesen. Damals hatte eine Sprecherin zu den Abstimmungsgesprächen mitgeteilt: „In diesem Zusammenhang soll auch entschieden werden, ob und wann eine (stufenweise) Wiederaufstellung der Fahrradabstellanlagen möglich ist.“
Laut der Stadtsprecherin arbeitet die Verwaltung an einem Konzept, um die Trankgasse und die daran anschließende Komödienstraße mit ihrer ebenfalls neuen Verkehrsführung aufzuwerten. Das hatte der Verkehrsausschuss im April für das 500 Meter lange Stück beschlossen.
Das Gremium forderte, die verkehrsbefreiten Flächen der Straßen „mit Sitzgelegenheiten, Pflanzkübeln und gegebenenfalls weiteren Fahrradabstellanlagen entsprechend dem Gestaltungshandbuch temporär zu möblieren“.