Die Fußgängerzone auf der Deutzer Freiheit wurde für „voraussichtlich rechtswidrig“ erklärt – eine Niederlage für Stadt und Dezernenten.
Kommentar zu Köln-DeutzDezernent Egerer redet sich sein Scheitern beim Verkehrsversuch schön
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, könnte eindeutiger nicht sein. Für die Bezirksvertretung Innenstadt und die Stadt Köln bedeutet das eine eindeutige Niederlage. Und das gleich in zweierlei Hinsicht: Politik und Stadt haben offensichtlich rechtswidrig gehandelt und dann auch noch trotz der berechtigten Kritik an dem Verkehrsversuch festgehalten.
Dabei gab es den entsprechenden Gegenwind von Anliegern, Teilen der Politik und Vertretern des Handels bereits seit Ende des vergangenen Jahres. Doch weder die Bezirksvertretung noch die Stadtverwaltung rückten ab — im Gegenteil, sie verteidigten den schon damals gescheiterten Verkehrsversuch mit aller Vehemenz.
Deutzer Freiheit: Verwaltungsgericht Köln stoppt Verkehrsversuch
„Der Verkehrsversuch ist aber nicht — wie es an mancher Stelle hieß — gescheitert, wir haben Anpassungen vorgenommen, wie sie im Rahmen eines Versuches auch sinnvoll sind“, sagte Verkehrsdezernent Ascan Egerer im Februar dieses Jahres im Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ — die Realität völlig verkennend, wie die aktuelle Gerichtsentscheidung verdeutlicht.
Und nun setzen Egerer und sein Amtsleiter Thorsten Siggelkow dem Ganzen noch die Krone auf, indem sie das Urteil schönreden und sich die Realität ganz nach ihrer Vorstellung zurechtbiegen. Anstatt die eigenen Fehler einzugestehen, stellen sie vor allem heraus, bei dem Verkehrsversuch viel gelernt zu haben.
Das Einzige, das sich hier aber tatsächlich lernen ließe, wäre, die Kritik vor Ort ernst zu nehmen. Ob der Verkehrsdezernent diese Erkenntnis aus dem eigenen Scheitern mitnimmt, wird sich zeigen. Und zwar daran, ob er die weiteren umstrittenen Verkehrsversuche an der Venloer Straße in Ehrenfeld und an der Trankgasse vor dem Dom unbeeindruckt fortführt. Falls das so sein sollte, wird die Klage gegen den Versuch an der Deutzer Freiheit nicht die einzige bleiben — und das völlig zu Recht.