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Jahrelanger Leerstand„Das Schlimmste ist die Gleichgültigkeit“ – Ärger über Kölner Geisterhaus

Lesezeit 3 Minuten
Eine Straße mit parkenden Autos ist zu sehen. Neben einem weiß getünchten Hotel ist ein vierstöckiges braunes Haus mit leeren Fenstern zu sehen.

Seit mehr als zehn Jahren steht das Gebäude an der Engelbertstraße 37 leer.

An der Engelbertstraße in der Kölner City steht ein Wohnhaus seit über zehn Jahren leer.

Andreas Hupke war in seiner Jugend selbst in dem Haus an der Engelbertstraße 37 zu Gast. „Zwei Studentinnen feierten dort gerne in ihrer WG im Erdgeschoss“, erinnert er sich. Mittlerweile ist Hupke bereits seit vielen Jahren Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Innenstadt – und der ehemalige Party-Ort ein Geisterhaus. Hupke hat verschiedene Studentengenerationen an der Engelbertstraße 37 ein- und ausziehen sehen. Das Wohngebäude diente lange als bezahlbares Zuhause in der Nähe der Universität. Bis „entmietet“ wurde. Der Eigentümer kündigte sukzessive den Bewohnern. Die letzten zogen 2012 aus. Seitdem steht es leer – das empört viele Bürger und Nachbarn angesichts der Wohnungsnot in der Stadt.

Anwohner verklagten die Stadt Köln

Der Eigentümer verfolgte einen Plan: Das Gebäude soll Teil des benachbarten Sonata City Hotels an der Engelbertstraße 33-35 werden, das ihm ebenfalls gehört und das er an den Hotelbetreiber vermietet hat. Zu diesem Zweck hatte er bereits 2013 bei der Stadt Köln die Genehmigung eines Umbaus des Hauses mit der Nummer 37 beantragt. Es sollte aufgestockt werden und einen Anbau erhalten, der weit in den Gartenbereich hineingeragt hätte, nur wenige Meter von den Nachbarhäusern und den Fenstern der Bewohner entfernt.

Initiative Rathenauplatz protestiert regelmäßig gegen den Leerstand

Die Initiative Rathenauplatz weist regelmäßig auf den Missstand hin. Auch das Aktionsbündnis gegen Wohnungsnot und Stadtzerstörung protestierte bereits vor Ort gegen den Leerstand. Doch ändern tut sich daran nichts, obwohl bereits seit dem Jahr 2014 in Köln eine „Wohnraumschutzsatzung“ Wohngebäude vor Zweckentfremdung schützt, und dazu zählt insbesondere auch Leerstand. Das Problem im vorliegenden Fall: Die Satzung ist nur auf solche Gebäude anwendbar, die zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch Wohnzwecken dienten.

Und somit fällt das Haus an der Engelbertstraße 37 aus dem Geltungsbereich. „Die Wohnnutzung des Gebäudes wurde im Januar 2012 beendet, als die letzten Mieter und Mieterinnen das Haus verlassen haben“, so eine Sprecherin der Stadt. „Der eindeutige Wille, das Objekt gewerblich zu nutzen, wurde bekräftigt, indem 2013 der Bauantrag zur Nutzung als Erweiterung des Hotels gestellt wurde.“ Der Leerstand falle somit nicht unter die Satzung. Tatsächlich hat die Stadtverwaltung im Jahr 2017 noch einmal versucht, den Eigentümer mit einer Ordnungsverfügung dazu zu bewegen, die Wohnungen zu vermieten.

Die Wohnungsaufsicht hat hier keine weitere Handhabe
Sprecherin der Stadt Köln

Er klagte dagegen und gewann. „Die Wohnungsaufsicht hat hier keine weitere Handhabe“, so die Stadtsprecherin. Die Bezirkspolitiker ärgern sich über die Situation: „Die öffentliche Hand kann doch nicht einfach dabei zuschauen, wie Wohnraum leer steht und verfällt“, sagt Bezirksbürgermeister Andreas Hupke. „Die Verwaltung kann so kreativ sein, wenn sie will. Dagegen ist jeder Künstler ein Einfaltspinsel.“

Er wünscht sich eine kreative Lösung für den Leerstand an der Engelbertstraße, auch wenn die Wohnraumschutzsatzung nicht anwendbar ist: „Wenn hier in der Stadt Wohnraum leer steht, weil es eine Lücke im Regelwerk der Stadt gibt“, so der Bezirksbürgermeister, „dann sind die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass diese geschlossen wird. Das Schlimmste ist die Gleichgültigkeit. Das ist das Ende der Anteilnahme an den Menschen, der Demokratie und der Gesellschaft.“

Immerhin steht das Hotel an der Hausnummer 33-35 derzeit geflüchteten Menschen als Unterkunft zur Verfügung. Das Nachbarhaus hat der Eigentümer der Stadt bislang nicht dafür angeboten. Dabei könnte es – selbst, wenn es wirklich einmal umgebaut wird – Menschen in der Wohnungsnot zumindest zwischenzeitlich ein Dach über dem Kopf bieten.