Streit in Köln eskaliert34-Jähriger stellt Transporter auf Radweg ab – Schlägerei
Köln – Der Getränkelieferant kam spät. Kurz vor Mitternacht befuhr der Fahrer im Mai vergangenen Jahres mit seinem Transporter den Hansaring, suchte vergeblich einen Parkplatz und stellte sein Fahrzeug schließlich mitten auf dem Radweg ab: „Ich wäre doch in fünf Minuten wieder weg gewesen“, sagte er zu seiner Entschuldigung im Prozess und fügte hinzu: „Ich hatte keine Zeit, ordentlich einzuparken.“ Weil er mit einem Passanten in der Diskussion über den zugeparkten Radweg derart in Rage geriet, hatte er sich eine Strafanzeige wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung eingehandelt.
Laut Anklage hatte der Augenzeuge ihn lediglich auf das fehlerhafte Parken angesprochen, als Heinz D. (34, Name geändert) ausrastete, den Passanten anspuckte, dessen Handy zu Boden warf und dann ihm auch noch die Faust aufs Ohr schlug. Ein Attest bestätigte eine Platzwunde, die mit Antibiotikasalbe behandelt werden musste.
Sachbeschädigung räumt der Angeklagte ein
Heinz D. stellte das Geschehen allerdings anders dar. Der Passant sei ihm mit dem Handy immer näher gekommen, wollte in eine Grundsatzdiskussion einsteigen zum Thema Falschparken: „Da hatte ich weder Zeit noch Lust drauf“, sagte der Aushilfs-Fahrer auf der Anklagebank. Er habe sich nur beeilen wollen, die Getränkekisten zum Kunden zu bringen und das Leergut abzuholen.
Doch auch auf dem Rückweg habe der Augenzeuge nicht aufgehört, ihn zur Rechenschaft ziehen zu wollen: „Er hielt mir das Handy so nah an den Kopf, da kam es zum Handgemenge“, räumte D. die Sachbeschädigung ein, die übrigen Anklagepunkte verneinte er.
„Wie kommt es dann zur Platzwunde?“ wollte die Staatsanwältin wissen und erhielt ein Schulterzucken zur Antwort. Beim Betrachten des Fotos in den Akten fiel dem Verteidiger dazu ein, die Verletzung könnte auch „vom Kratzer eines Fingernagels sein“. Weil das Gericht keine weiteren Zeugen geladen hatte und aus prozessökonomischen Gründen zum Ende kommen wollte, entschloss sich die Richterin mit ausdrücklich „viel gutem Willen“ zum Angebot einer Verfahrenseinstellung.
Zahlt Heinz D. jetzt 600 Euro an die Staatskasse, bleibt ihm ein Urteil erspart und das Verfahren ist ohne Richterspruch vom Tisch. „Das ist ein großzügiges Angebot“, gab die Richterin noch zu Bedenken, immerhin sei der Angeklagte einschlägig vorbestraft.