Die Plakataktion der Polizei nach einem brutalen Übergriff in der Nähe des Barbarossaplatzes hatte Erfolg.
Nach Plakat-AktionBrutale Attacke am Barbarossaplatz – Verdächtiger ist vorbestraft
Hinweise von Zeugen hatten die Ermittler auf die Spur eines 34-Jährigen aus Holweide gebracht. Nach weiteren umfangreichen Ermittlungen habe sich der Tatverdacht gegen den Mann erhärtet, teilt die Polizei am Sonntag mit. Kurz vor Mitternacht am Freitagabend sei der Verdächtige an seiner Wohnanschrift festgenommen worden.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist der Mann wegen Gewaltdelikten polizeibekannt. Er sei schon mehrfach wegen Körperverletzungen verurteilt worden, sagte ein Behördensprecher.
Köln: Richter schickt Tatverdächtigen in U-Haft
Ein Richter ordnete Untersuchungshaft an. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Februar einen Mann vor der Reinigung in der Weyerstraße attackiert zu haben.
Zeugen hatten beobachtet, wie der Täter das Opfer zu Boden gebracht und mit Schlägen traktiert hatte. Als er einen Anruf erhielt, stoppte der Mann zunächst. Dann, „gewissermaßen als Abschiedsgruß“, wie Kriminalhauptkommissar Dirk Bachem es formulierte, trat der fast zwei Meter große, muskulöse Angreifer seinem Opfer noch einmal mit voller Wucht gegen den Kopf.
Am Tatort hatte die Polizei am Mittwoch mehrere Plakate mit einem Zeugenaufruf angebracht. Das führte schnell zu neuen Hinweisen. Die Ermittler hatten das Verfahren zunächst als gefährliche Körperverletzung geführt, dann aber zu versuchtem Totschlag hochgestuft und die Fahndungsmaßnahmen noch einmal intensiviert.
Köln: Opfer soll Reizgas zuvor versprüht haben
Seinen Ursprung soll die Auseinandersetzung an der Lokalität „Venus Celler“ an der Zülpicher Straße gehabt haben. Hier soll das spätere Opfer eine Gruppe mit Reizgas eingesprüht haben, darunter Security-Kräfte und der spätere Täter – letzterer soll die Verfolgung aufgenommen haben.
Da sich der Tatverdächtige nun in Untersuchungshaft befindet, ist mit einem Abschluss des Verfahrens in wenigen Monaten zu rechnen. Dem Festgenommenen droht bei einer Verurteilung eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Ob es aber überhaupt zu einer Anklage und dann zu einem Gerichtsprozess kommt, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben. (hpu)