Köln-Innenstadt – Auf den Stellplätzen einer Tiefgarage im Agnesviertel, auf denen sonst dutzende Autos parken, stehen alte Möbel, Porzellan, Bücherkisten, Nähmaschinen, Kronleuchter und Gerümpel. Es ist der vorläufige Höhepunkt eines Streits zwischen dem Geschäftsführer der Taku Taku GmbH, Bernd K. (56) und seinem Verpächter.
Als Entrümpler Bernd K. am Samstagabend das Geschäft abschließt und nach Hause fährt, ist noch alles okay. Keine 36 Stunden später steht das Leben des Unternehmers auf dem Kopf.
„Einer meiner Mitarbeiter wollte am Montagmorgen den Laden aufschließen. Er rief mich schockiert an, denn der gesamte Laden war leergeräumt, besenrein“, berichtet Bernd K. dem „Express“.
K. machte sich sofort auf den Weg in das 900 Quadratmeter große Geschäft. „Neben der großen Verkaufsfläche waren auch unsere Büroräume aufgebrochen worden und nun wie leer gefegt. Wir entdeckten unser gesamtes Inventar in der Tiefgarage des Hauses“, so K.
Laut des Trödel-Chefs hat sein Verpächter die „Blitzräumung“ am Wochenende in Auftrag gegeben. „Die müssen hier mit mindestens 20 Mann angepackt haben. Ich hatte vor etwa einem Monat zwar die Kündigung bekommen. Aber die war juristisch fehlerhaft. Ich bin mit meinem Anwalt dagegen vorgegangen. Jetzt bekam ich am vergangenen Donnerstag die Räumungsklage.“
Anwalt hat so etwas noch nicht erlebt
Bernd K.s Bonner Anwalt hat in seiner bisherigen Karriere so etwas noch nicht erlebt. „Die Räumung ist noch gar nicht beschlossen. Wir haben jetzt eine einstweilige Verfügung erwirkt, die besagt, dass alles wieder zurückgeräumt werden muss“, erklärt Anwalt Danyel Guré. „Die Tiefgarage stand insgesamt vier Tage lang offen. Selbst die Schranke stand durchgehend oben. Jeder konnte hier reinfahren und sich bedienen. Einige haben das auch gemacht“, sagt K. Deswegen hielt er zeitweise Wache, um die ganze Kommissionsware vor Dieben zu beschützen. „Der Discounter in diesem Haus wird komplett saniert und vergrößert. Unser Laden soll nun ein Teil des Supermarktes werden.“
Von der Anwaltskanzlei der Verpächtergesellschafter hieß es unterdessen, dass der Mieter über die Kündigung rechtzeitig informiert worden sei. Zudem seien fünfstellige Mietrückstände und weitere Schadensersatzansprüche aufgelaufen, weswegen vom Mietpfandrecht Gebrauch gemacht und die Gegenstände im Mietobjekt, also der Tiefgarage, in Verwahrung genommen worden seien. Diese sollen nach Klärung der Lage versteigert werden, um einen Teil der Mietrückstände begleichen zu können. (red)