Die Kölner Stadtbibliothek senkt ihre Gebühren. Davon sollen vor allem junge Menschen und Rentner profitieren.
Änderung in der Kölner StadtbibliothekFür diese Nutzer werden die Gebühren gesenkt
Die Nutzung der Stadtbibliothek soll für bestimmte Personengruppen ab dem kommenden Jahr weniger kosten als bislang. Der Jahresbeitrag für Erwachsene liegt derzeit bei 38 Euro. Kinder und Jugendliche können das Angebot bislang bis zu ihrem 18. Geburtstag kostenlos nutzen – künftig soll die Stadtbibliothek bis zum vollendeten 21. Lebenjahr gratis sein.
Kölner Stadtbibliotheken: Keine Gebühren für junge Nutzer
„Hier wird den besonderen Bedürfnissen von jungen Menschen in der Ausbildung Rechnung getragen, und es wird dabei die Stadtbibliothek als Basiskultur- und Bildungseinrichtung noch stärker in den Fokus gerückt“, heißt es in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung.
Viele junge Menschen würden zwischen Schulabschluss und Ausbildungs- beziehungsweise Studienbeginn deutlich längere Zeit zur Orientierung benötigen und verfügten in dieser Zeit oft nur über wenig eigene finanzielle Mittel.
Auch Rentner sollen weniger zahlen müssen
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende müssen derzeit nach dem 18. Lebensjahr 28 Euro pro Jahr bezahlen – ab dem kommenden Jahr sollen es nur noch 15 Euro sein. Dieser Tarif soll künftig auch für Menschen mit einer Schwerbehinderung gelten, die bislang 19 Euro pro Jahr bezahlen müssen.
Rentnerinnen und Rentner sollen ebenfalls den 15-Euro-Tarif nutzen können. Bei den Inhaberinnen und Inhabern eines Köln-Pass sollen künftig nur noch zehn Euro jährlich anfallen, bislang sind es 13 Euro. Diese Regelung solle den Erstkontakt im Sinne eines Schnupperangebotes erleichtern und die besonders bei dieser Gruppe vorhandenen Schwellenängste abbauen, teilt die Stadt mit.
Stadtrat muss neuer Gebührenordnung zustimmen
Die Stadt geht davon aus, dass der Stadtbibliothek nach Einführung der neuen Gebühren pro Jahr etwa 530 000 Euro fehlen werden. Dieser Betrag sei im Entwurf für den städtischen Doppelhaushalt 2023/2024 bereits berücksichtigt worden.
Der Stadtrat soll in seiner Dezember-Sitzung über die neuen Mitgliedsbeiträge entscheiden. Dann könnte die Benutzungs- und Entgeltordnung ab dem 1. Februar 2023 gültig sein. (red)