Sexueller ÜbergriffSauna-Mitarbeiter belästigt Kölnerin bei Honig-Massage
Innenstadt – Gilian T. (alle Namen geändert) hatte den Aufenthalt in der Wellness-Anlage in der Kölner Innenstadt genossen. Bis zur Erschöpfung hatte sie Bahnen im Schwimmbad gezogen, mehrere Saunagänge mit Aufguss mitgemacht, schließlich Ruhe und Entspannung gefunden. Und dann hatte Sauna-Mitarbeiter Till B. (36) ihr zum Ende des Aufenthaltes eine kostenlose Ganzkörper-Honig-Öl-Massage angeboten. „Klingt gut“, dachte sich die Jurastudentin und nahm das Angebot an. Den Komplimenten von B. – „Du hast aber einen tollen Körper. Machst Du viel Sport?“ – hatte sie keine weitere Beachtung geschenkt.
Sie wurde auch nicht stutzig, als Till B. sie in eine leere Sauna führte, ein frisches Handtuch reichte und das „Besetzt“-Schild an die Saunatür heftete. Was dort dann in den nächsten zehn Minuten geschah, liest sich in der Anklage wegen sexueller Nötigung so: „Gegen den erkennbaren Willen der Frau nahm er sexuelle Handlungen an ihr vor. Er nahm ihren Widerwillen billigend in Kauf, sie fühlte sich handlungsunfähig und schämte sich.“
„Ich möchte das nicht“
Till B. hatte die Studentin gebeten, das Handtuch wegzulegen, sie sollte sich nackt auf den Rücken legen. Mit einem Honig-Öl-Gemisch hatte er sie dann von Kopf bis Fuß eingerieben, auch am Busen und im Genitalbereich. „Ich war irritiert, aber ich habe kein Problem, mich nackt zu bewegen“, erinnerte Gilian T. die Situation, als sie komplett entblößt auf der Saunabank lag. Zunächst habe sie an „ein Versehen“ geglaubt, als Till B. immer wieder Grenzen überschritt und sie im Genitalbereich berührte. „Ich möchte das nicht“, setzte sie sich zaghaft verbal zur Wehr. „Ist doch nicht so schlimm“, kam darauf als Antwort. Mehrmals und nicht nur einmal habe er gezielt daneben gegriffen.
Erst als die Studentin zu Hause war und ihrem Freund von der unfreiwilligen Begegnung erzählte, wurde ihr bewusst, was geschehen war. Sie zeigte Till B. daraufhin wegen des sexuellen Übergriffs an. „Ich hab mir nichts vorzuwerfen. Bin ein Mann der Ehre und der Tat“, versuchte B. das Geschehene herunterzuspielen. Das Ganze sei ein „persönliches Wahrnehmungsproblem“ der Studentin gewesen. Und überhaupt: „Ich habe es doch nur gut gemeint. Ich werde hier angeklagt für nichts“, so Till B. im Gerichtssaal.
Da waren Staatsanwalt und Gericht allerdings anderer Meinung. Nach Überzeugung des Anklägers habe die Hauptverhandlung die Anklage bestätigt: Er forderte 900 Euro Geldstrafe. Das Gericht ging sogar darüber hinaus, wenngleich Amtsrichter Wolfgang Schorn von einem „minderschweren Fall“ sexuellen Handelns ausging. „Das war kein Versehen, sondern ein bewusstes Handeln“, begründete Schorn die verhängten 1.200 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 10 Euro). Nur die Tatsache, dass die Studentin offenkundig nicht nachhaltig traumatisiert sei und das Geschehen nicht wie sonst üblich als ein „typisches Brechen des Willens“ einzuordnen sei, habe den Angeklagten vor einer höheren Strafe bewahrt.