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Angebot an Kardinal WoelkiKanzlei will Haftung für Missbrauchsgutachten übernehmen

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Kardinal Rainer Maria Woelki (Archivbild)

Köln – Die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl hat Vorwürfe des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki gegen das von ihr erstellte Missbrauchsgutachten zurückgewiesen. In einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung bestritten die Münchner Anwälte Woelkis Vorwurf, das Gutachten weise rechtliche Mängel auf und könne deshalb nicht veröffentlicht werden. Die Kanzlei bot Woelki an, das Gutachten ausschließlich auf ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen, „so dass nach unserer Einschätzung für das Erzbistum Köln keinerlei Haftungsrisiken bestehen. Wir trügen hierfür die alleinige und volle Verantwortung.“

Woelki hatte das Gutachten von Westpfahl Spilker Wastl selbst in Auftrag gegeben. Die unabhängigen Juristen sollten untersuchen, wie das Erzbistum in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester umgegangen ist. Nachdem das Gutachten fertig war, lehnte Woelki jedoch eine Veröffentlichung ab und gab bei einem Kölner Strafrechtler ein neues Gutachten in Auftrag. Der von Woelki beauftragte Jurist Matthias Jahn kritisierte das Münchner Gutachten als „nicht gerichtsfest“ und „im Ganzen misslungen“.

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Westpfahl Spilker Wastl bestritt dies am Freitag erneut und warf Jahn umgekehrt schwerwiegende Fehler in seiner Beurteilung vor. Die Veröffentlichung des Gutachtens sei „auch aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses“ zwingend geboten. Bekannt geworden ist bereits, dass der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße - früher Personalchef in Köln - in dem Gutachten kritisch beurteilt wird. Er bestreitet die Vorwürfe. (dpa)