Paparazzi-ProzessOberster Gerichtshof entscheidet zu Gunsten Herbert Grönemeyers
Köln – Endgültige Revanche für Herbert Grönemeyer: Die langwierige Auseinandersetzung des Sängers mit zwei Promifotografen ist vor dem Obersten Gerichtshof jetzt endgültig zu Gunsten des Sängers ausgegangen.
Der spektakuläre Angriff von zwei Paparazzi auf den Sänger im Dezember 2015 auf dem Köln-Bonner Flughafen war im im März 2019 vom Kölner Landgericht für die beiden Fotografen mit Bewährungsstrafen wegen Falschaussage und falscher Verdächtigung mit einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung sanktioniert worden. Die Paparazzi hatten bis zuletzt darauf bestanden, der Sänger habe eine Tasche nach ihnen geworfen und sie schwer verletzt. Einer der beiden hatte das Geschehen gefilmt und offensichtlich das Video manipuliert. Denn ein Gutachter hatte festgestellt, dass die Tasche sie nur leicht berührt habe.
Nach Feststellung des Landgerichts hatten sich beide Angeklagten im Prozess in ein Netz von Lügen und Widersprüchen verstrickt. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt das Votum der Kölner Richter. Damit ist das Urteil rechtskräftig.