Der Bundesgerichtshof Karlsruhe hatte ein erstes Urteil beanstandet und den Fall nach Köln zurückverwiesen.
„Pink Panther“-Prozess in KölnNeues Urteil für bewaffneten Raubüberfall auf Werttransporter gefallen
Für den Raubüberfall auf einen Werttransporter hat das Kölner Landgericht den 36-jährigen Milos L. am Donnerstag zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Damit wurde die Strafe nach Zurückverweisung einer ersten Entscheidung durch den Bundesgerichtshof um ein halbes Jahr Haft erhöht. Der Serbokroate akzeptierte das Urteil und hofft nun wahrscheinlich auf eine schnelle Abschiebung.
Köln: Erhöhte Sicherheit wegen „Pink Panther“-Vorfall
Der Angeklagte wurde stets zumindest dem Umfeld der berüchtigten „Pink Panther“-Bande zugeordnet, eine wirkliche Zugehörigkeit wurde aber nie gerichtlich bestätigt. Vor zwölf Jahren wurde ein Bandenmitglied mit Waffengewalt aus einem Schweizer Gefängnis befreit. Dementsprechend hoch war auch dieses Mal der Sicherheitsstandard im Landgericht. Polizisten wachten mit Maschinenpistolen und Prozessbesucher wurden gesondert durchleuchtet.
Verurteilt wurde Milos L. für einen Raubüberfall im baden-württembergischen Esslingen im Jahr 2016. Auf einem Firmengelände hatten drei Täter zwei Boten bedroht und Armbanduhren und Schmuck von Schweizer Herstellern erbeutet, die an Hehler verkauft wurden. Der Angeklagte war nach den Feststellungen des Landgerichts eigens für den Überfall nach Deutschland gekommen.
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Köln: Jahre später auf der Flucht in Spanien festgenommen
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aus dem Juli 2023 auch deshalb nach Köln zurückverwiesen, da die Schadensumme mit dem Einkaufspreis berechnet wurde – es gilt aber der fast doppelt so hohe Bruttoverkaufspreis von knapp einer Million Euro. Eine Summe, die Milos L. der geschädigten Firma nun gemeinsam mit den bereits im Jahr 2017 verurteilten Komplizen schuldet.
Der Räuber war lange auf der Flucht. Als die Identität des Mannes bekannt war, spürten Ermittler ihn im September 2022 in Barcelona auf. Hier lebte der Mann mit seiner Frau und der gerade erst geborenen Tochter. Es kam zur Festnahme und der Auslieferung nach Deutschland. Nach der Hälfte der verbüßten Strafe könnte 36-Jährige in seine Heimat abgeschoben werden und so frei kommen.
Freispruch für angeklagte Überfälle auf Kölner Juweliere
Rechtskräftig ist die neue Entscheidung des Landgerichts aber nicht. Zwar akzeptierte L. die Strafe nach der Urteilsbegründung noch im Gerichtssaal, die Staatsanwaltschaft jedoch nicht – Anklägerin Sabrina Heimers hatte in ihrem Plädoyer immerhin achteinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Ursprünglich hatte Heimers den Angeklagten zweier weiterer Raubtaten als überführt angesehen.
Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht den Angeklagten für den Vorwurf des Raubes auf zwei Juweliere in Nippes und Sülz – daher lief das Verfahren in Köln – aber freigesprochen. In einem Fall war der Inhaber mit pinken Handschellen gefesselt worden – ein Hinweis auf die „Pink Panther“-Bande. Mutmaßliche Fotos von L. im Tatzeitraum aus Köln, etwa am Affenfelsen im Zoo, reichten dem Gericht als durchschlagendes Indiz für eine Täterschaft nicht aus. Der BGH bestätigte den Teilfreispruch.