Kölner ProzessSexpuppe bestellt und nicht bezahlt

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Köln – Sie heißen Antonia, Holly, Nancy oder Mica, haben stets Modelmaße und ihren Preis: Zwischen 998 und 1418 Euro kosten die lebensgroßen Sexpuppen, die über einen Sex-Shop online angeboten werden und einem alleinerziehenden Vater zum Verhängnis wurden.
Er bestellte „Nancy“ zum Schnäppchenpreis von 998 Euro bei „30 Tage Rücknahmegarantie und ungeöffneter Hygienefolie“. Und weil seine finanzielle Situation bei 1200 Euro netto für eine Hausmeistertätigkeit und einem zusätzlichen Minijob als Kellner nicht allzu rosig war, klickte er auf dem Online-Formular auch gleich Ratenzahlung an: Mit 70 Euro im Monat wollte er die Sexpuppe abbezahlen.
Schnäppchen für 998 Euro
Doch die Puppe kam angeblich nie an, wurde laut Sexshop aber geliefert. Es gibt einen Beleg mit Empfangsbestätigung. Das Problem: Der Postbote hatte sich den Empfang zwar quittieren lassen, doch der Beleg in den Akten macht deutlich: So hätte jeder gegenzeichnen können. Zu sehen ist auf der Quittung lediglich ein einziger Querstrich, von einem Namen oder Adressaten kann keine Rede sein.
Und weil der Mann mit dem zugegeben etwas komplizierten Nachnamen der Einfachheit halber seinen Namen abgekürzt im Bestellformular angab, fand er sich wegen Betrugs auf der Anklagebank des Amtsgerichts wieder. Denn ein falscher Name und ein säumiger Zahler, das war für den Lieferanten ein eindeutiges Indiz für betrügerisches Verhalten. Immerhin hatte er auf wiederholte Zahlungserinnerungen nicht reagiert.
Dafür nannte er auf der Anklagebank auch einen Grund: „Ich habe kein Paket erhalten, deshalb habe ich auch nicht auf die Mahnungen reagiert“, erklärte der 42-Jährige schulterzuckend seine Unschuld. Für ihn sei die Angelegenheit damit erledigt gewesen. Und seinen Namen habe er lediglich abgekürzt im Bestellformular angegeben, aber unbestritten sein korrektes Geburtsdatum angegeben.
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Zum Glück steht auf dem Empfängerbeleg das Datum und die Uhrzeit. „Da war ich noch auf der Arbeit, das kann mein Arbeitgeber bezeugen“, sagte der Angeklagte und sah eine Chance, seine Unschuld zu bezeugen. Das waren allerdings nur leere Worte. Zum nächsten Verhandlungstermin zog er es vor, erst gar nicht zu erscheinen, fehlte unentschuldigt. Und wurde prompt verurteilt: Zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro).