„Bleib, sonst muss ich dich töten“Kölner Studentin verschleppt und sexuell bedrängt
Köln – 95 Minuten Todesangst – gut anderthalb Stunden war Studentin Supin L. (22) die Geisel eines ihr unbekannten Mannes, eingeschlossen in dessen Wohnung an der Rhöndorfer Straße und in panischer Angst, vergewaltigt und getötet zu werden. Der Täter, ein 46-Jähriger aus dem Senegal, sitzt seit Mittwoch vor Gericht. Ihm wird sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Geiselnahme vorgeworfen. Laut Anklage geschah die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.
Die 22-jährige BWL-Studentin aus Vietnam wollte am Nachmittag des 10. Oktober vergangenen Jahres nur noch schnell ein paar Einkäufe für das Abendessen in einem Supermarkt an der Rhöndorfer Straße erledigen, als sie beim Verlassen des Geschäfts auf dem Parkplatz von dem Angeklagten angesprochen wurde: „Wie geht es dir?“ Ohne zu antworten lief sie in Richtung Straßenbahn, bemerkte nicht, dass er die Verfolgung aufgenommen hatte.
„Bleib, sonst muss ich dich töten“
An der Haltestelle spürte sie plötzlich einen „kantigen Gegenstand“ im Rücken, dachte an ein Messer und hörte mit Entsetzen, dass ihr der Unbekannte befahl, mitzukommen. Er wohnte offensichtlich nur ein paar Häuserblocks weiter in der Nachbarschaft des Supermarkts. Dort angekommen, befahl er seinem Opfer, im Wohnzimmer Platz zu nehmen, die Zimmertür hatte er abgeschlossen und den Schlüssel in die Hosentasche gesteckt.
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Zunächst versuchte er den Austausch von Zärtlichkeiten, doch die Studentin wehrte immer wieder ab, wollte gehen und fing an zu weinen. Als sie aufstehen wollte und ihn bat, sie aus der Wohnung zu lassen, wurde er deutlicher: „Bleib, sonst muss ich dich töten.“ Er umarmte sie immer wieder, drängte sich an sie und versuchte erneut sexuelle Kontakte. Abrupt ließ er schließlich von seinem Opfer ab und verließ mit ihr die Wohnung.
Weil die Tat nach Aussage seiner Verteidigers „untrennbar verknüpft ist mit der psychischen Erkrankung meines Mandaten“, wurde der Prozess nach Verlesung der Anklage unter Ausschluss der Öffentlichkeit weitergeführt. Auch die Zeugenvernehmung der Studentin, die nach Kenntnis ihres Rechtsbeistandes trotz erheblicher Traumatisierung ihr Studium mit Nachdruck weiter verfolgt, um nach dem Abschluss wieder in die Heimat nach Vietnam zurückzukehren, wird nicht öffentlich sein.
Dem Angeklagten, der seit mehr als zehn Jahren psychisch erkrankt ist und unter Betreuung steht, droht die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.