Köln – Die Lockerungen der Corona-Regeln und das schöne Wetter der vergangenen Tage haben die Menschen in Strömen in die Biergärten und den Einzelhandel gelockt. Ab Fronleichnam finden unter Auflagen die ersten Open-air-Veranstaltungen statt, selbst Karnevalisten haben wieder Hoffnung für die kommende Session. Die Erleichterung der Menschen über die neuen Möglichkeiten ist förmlich greifbar. Und jetzt kommt auch noch ein langes Wochenende.Auch wenn die Wetter-Prognosen für die kommenden Tage zwar sommerliche Temperaturen, aber auch eine Menge Regen voraussagen und die Stadtverwaltung deshalb weniger Menschen auf den Straßen erwartet als zuletzt, haben die Behörden weiterhin die geltenden Corona-Regeln im Blick. Aus guten Gründen, denn manche Bürgerinnen und Bürger halten offenbar die Aufhebung einzelner Beschränkungen gleich für das Ende der Pandemie.
Maskenpflicht missachtet
Seit unter anderem die Kontaktbeschränkungen weniger scharf gefasst sind und die Außengastronomie öffnen darf, hat der Ordnungsdienst der Stadt festgestellt, „dass diese Lockerungen in speziellen Bereichen im öffentlichen Leben zu einem nachlässigeren Umgang mit den Hygienemaßnahmen führen“. Besonders mit der Pflicht des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung hätten es einige nicht mehr so genau genommen. Den Einsatzkräften gegenüber hätten die Betroffenen oft geäußert, dass sie dachten, die Maskenpflicht gelte bereits nicht mehr, berichtet die Stadt. Das darf getrost als Ausrede gewertet werden. Denn Behörden, Politiker und Medien machen auf verschiedenen Kanälen täglich auf die geltenden Regeln aufmerksam.
Die Behörden werden also weiterhin die Einhaltung der NRW-Coronaschutzverordnung kontrollieren. Bei den üblichen Streifengängen werden Personen und Betriebe stichprobenartig überprüft. Sollten verschiedene Meldungen aus der Bevölkerung über Verstöße an einer bestimmten Stelle eingehen, werden die Einsatzkräfte ebenso tätig wie etwa bei „bei relativ schnell auftretenden Ansammlungen von Menschen“. Bei Situationen wie vergangenen Samstag, als hunderte Menschen eine Party im Grüngürtel feierten, „reicht ein Superspreader aus, um die Infektionszahlen in die Höhe zu treiben“, mahnt die Stadt. Und die Eindämmung der Infektionszahlen habe nach wie vor Priorität.
Rheinboulevard bleibt gesperrt
Nicht zuletzt deswegen bleibt der Rheinboulevard weiterhin gesperrt, auch am Alkohol- und Verweilverbot für bestimmte Hotspots in der Innenstadt wird vorerst festgehalten. „Auch wenn Impfungen und Testmöglichkeiten Öffnungen zulassen, befinden wir uns, auch vor dem Hintergrund ansteckender Virusvarianten, weiterhin mitten in der Pandemie“, betont die Verwaltung. Welche Areale die Stadt besonders im Blick hat, wollte sie nicht sagen: „Über Einsatzschwerpunkte und geplante Maßnahmen gibt das Ordnungsamt grundsätzlich keine Auskunft.“
Möglicherweise könnte schon am kommenden Sonntag die nächste Lockerungsstufe der NRW-Coronaschutzverordnung in Kraft treten. Wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen zwischen 50 und 35 liegt, gilt ab dem übernächsten Tag – dieser wiederum kann auch ein Sonn- oder Feiertag sein – die nächstniedrigere Inzidenzstufe 2 der Verordnung. Köln verzeichnet seit vergangenem Samstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50. Sollte das so bleiben, würde Stufe 2 also am Sonntag wirksam. Denn zwischen dem ersten Tag unter 50, dem vorigen Samstag, lag der Nicht-Werktag Sonntag und der Donnerstag, der gesetzliche Feiertag Fronleichnam. Deshalb wäre der fünfte aufeinander folgende Werktag unter 50 der kommende Freitag und der dann übernächste Tag der Sonntag.
Ab Sonntag Innengastronomie wieder möglich?
Dann könnte zum Beispiel die Außengastronomie ohne Test und die zurzeit noch geschlossene Innengastronomie mit Test und Platzpflicht öffnen. Der Einzelhandel dürfte wieder einige Kunden mehr in die Geschäfte lassen. Schwimmbäder, Saunen und Indoorspielplätze könnten mit Test und Personenbegrenzung öffnen, Fitnessstudios ohne Test. Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Theater- oder Opernaufführungen und Kinobesuche wären wieder mit bis zu 500 Personen mit Test und Sitzplan möglich. Bei privaten Veranstaltungen wären – mit Test – außen 100, innen 50 Personen zulässig. Draußen im öffentlichen Raum könnten sich eine unbegrenzte Zahl Angehöriger aus drei Haushalten, oder zehn Personen mit Test aus beliebig vielen Haushalten treffen. Für den Eintritt in Museen bräuchte man keinen Termin mehr, Tagungen und Kongresse wären mit bis zu 500 Teilnehmern möglich.
Die nächste Inzidenzstufe 1 mit noch weiteren Lockerungen würde bei einem Wert von unter 35 an fünf aufeinander folgenden Werktagen ab dem übernächsten Tag gelten. Doch die Regelungen können sich auch wieder verschärfen – und zwar schneller als sie gelockert werden. „Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag“, schreibt die NRW-Coronaschutzverordnung vor. In Köln ist die Inzidenz zuletzt um rund drei Punkte auf aktuell 38,1 gestiegen.
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Mehr Lockerungen bedeuten für die Ordnungsbehörden übrigens nicht gleich weniger Arbeit, erklärt die Stadt. „Weil innerhalb der Lockerungen weiterhin Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten oder neue hinzukommen, die dann zum Teil sogar schwieriger zu kontrollieren sind“, heißt es. Beispiel Gastronomie: Zwar können nun Gäste in den Außenbereichen der Restaurants essen und trinken. Speisen zum Mitnehmen dürfen aber in jenen öffentlichen Bereichen wie der Altstadt, in denen Maskenpflicht herrscht, nicht verzehrt werden – weil es dort eben verboten ist, die Mund-Nase-Bedeckung abzunehmen, auch nicht zum Essen. Das sei im öffentlichen Raum nur in der Außengastronomie oder in Gebieten ohne Maskenpflicht erlaubt.