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Wegen Konto-EröffnungKölnerin zeigt Ex-Freund an und landet selbst vor Gericht

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Symbolbild

Köln – „Sie war baff, dass es dieses Konto gibt“, sagte am Mittwoch im Amtsgericht der Verteidiger einer 25-jährigen Frau, die der falschen Verdächtigung angeklagt war. Voriges Jahr hatte sie ihren ehemaligen Lebensgefährten angezeigt: In der Zeit, als sie zusammen waren, habe er hinter ihrem Rücken in einer Bankfiliale in Ehrenfeld ein gemeinsames Konto eröffnet und dafür ihre Unterschrift gefälscht. Das trifft offensichtlich nicht zu, denn Dokumente belegen, dass die Frau bei der Kontoeröffnung dabei gewesen sein muss. Warum also hatte sie Anzeige erstattet?

Angeklagte will von nichts gewusst haben

Seine Mandantin habe dies „nach bestem Wissen und Gewissen“ getan, sagte ihr Anwalt; heute bereue sie es sehr. In einem Zivilverfahren, das ihr Ex-Freund angestrengt hatte, um ausgebliebene Mietzahlungen für die gemeinsame Wohnung geltend zu machen, habe sie zu ihrer Überraschung erfahren, dass es jenes – heute längst gekündigte – Konto gab. An die Eröffnung könne sie sich beim besten Willen nicht erinnern.

„Ich habe nicht unterschrieben“, beteuerte die 25-Jährige anfangs vor Gericht, „ich habe keine schwierige Unterschrift“, deswegen sei sie leicht nachzumachen. Doch vieles sprach dagegen, dass es so tatsächlich geschehen ist, nicht zuletzt die Zeugenaussage des früheren Lebensgefährten, der sich als Kaufmann schon von Berufs wegen mit Finanzangelegenheiten gut auskennt. Sie hätten das Konto gemeinsam eröffnet, um sich mit von beiden darauf eingezahltem Geld die Miet- und sonstigen Haushaltskosten zu teilen, sagte er.

Verfahren gegen Auflage eingestellt

Die Beweisaufnahme lief auf die Vermutung hinaus, dass die Angeklagte, die damals sehr jung und unerfahren mit bargeldlosem Zahlungsverkehr war, reichlich ahnungslos jenes Konto mit eröffnet hatte. Absichtlich habe sie ihren Ex-Freund jedenfalls nicht belastet, wiederholte ihr Verteidiger: Weshalb hätte sie ihn anzeigen sollen, wo sie sich doch hätte zusammenreimen können, dass ihre Angaben mühelos zu widerlegen wären und sie selbst sich strafbar machen würde.

Die Richterin beließ es dabei, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen: Die 25-Jährige, die nach eigenen Angaben als Angestellte rund 1600 Euro netto pro Monat verdient, muss 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. (cs)