StadtordnungStrengere Vorschriften für Kölns Straßen und Plätze – Diese Regeln gelten
Köln – Wochenlang stritten Politik und Stadtverwaltung im vergangenen Herbst über Straßenkünstler, Wegbier und Fußballspielen im Park. Am Ende segnete der Rat kurz vor Weihnachten eine wesentlich entschärfte Version der Stadtordnung ab. Seit dem 15. Februar ist das neue Regelwerk für Kölns Straßen und Plätze in Kraft.
Unmittelbare Folgen haben Verstöße gegen die geänderten Vorschriften allerdings noch nicht. Für eine Übergangszeit von vier Wochen, bis zum 15. März, wird das Ordnungsamt sie lediglich mit mündlichen Verwarnungen ahnden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Straßenmusik
Rund um den Dom dürfen Straßenmusiker keine Lautsprecher oder Verstärker einsetzen, andernfalls drohen Bußgelder ab 55 Euro. Laut Ordnungsamt werde damit „die besondere Situation der Domkirche als Ort der Einkehr und Besinnung geschützt, ohne das vielfältige urbane Leben im Umfeld unnötig zu beschränken“. Der geschützte Bereich umfasst die Treppe am Bahnhofsvorplatz, Domplatte, Roncalliplatz, Heinrich-Böll-Platz und Wallrafplatz.
Ebenfalls neu ist der Passus, dass unbeteiligte Personen durch die Lautstärke der Darbietung „nicht erheblich belästigt werden dürfen“. Straßenmusik ist nur noch zwischen 10 Uhr und 21.30 Uhr erlaubt, wie bisher dürfen die Künstler nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde spielen, anschließend müssen sie an einen anderen Ort wechseln, der mindestens 300 Meter (bisher 200 Meter) entfernt liegen muss. Laut Stadt sollen so „die Interessen von Menschen im Umfeld, die sich der Straßenmusik nicht entziehen können, stärker berücksichtigt werden“.
Betteln
Stilles Betteln ist in Köln auch in Zukunft erlaubt. Geldbußen ab 35 Euro beziehungsweise Platzverweise in den Fußgängerzonen der Innenstadt kann der Ordnungsdienst künftig verhängen, wenn mehrere Personen Passanten bedrängen. Auch organisiertes oder bandenmäßiges Betteln, das Betteln unter Vortäuschen von Behinderungen oder Notlagen sowie das Betteln durch Kinder oder durch das Einsetzen von Kindern sind nun verboten. Die Änderungen sollen laut Stadt sowohl die Interessen der Passanten als auch die der stillen Bettler berücksichtigen.
Alkoholkonsum
Grölen, Belästigungen, Verunreinigungen und Gefährdungen von Personen sind nun nicht mehr nur in Zusammenhang mit Alkohol-, sondern nun auch mit Drogenkonsum verboten. Unmittelbar vor Schulen und Kindergärten sowie auf Spiel- und Bolzplätzen ist das Konsumieren von Alkohol und Drogen untersagt (35 Euro Geldbuße). 25 Euro muss künftig zahlen, wer alkoholische Getränke auf Spiel- und Bolzplätze mitnimmt.
Weitere Regeln
Golf, Mannschaftsspiele von kommerziellen Anbietern und Spiele im Ligabetrieb sind auf öffentlichen Grünflächen sowie auf Bolzplätzen nur noch mit besonderer Genehmigung zulässig.
Eine weitere Neuerung betrifft den Rheinboulevard in Deutz, der 2014, als die letzte Version der Stadtordnung beschlossen wurde, noch nicht eröffnet war. Auf der Freitreppe sowie auf den Wegen und Flächen oberhalb der Anlage gelten mehrere Verbote, bei deren Nichtbeachtung der Ordnungsdienst 25 Euro kassiert: Sport und Spiele sind dort ebenso wenig erlaubt wie Grillen.
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