Konflikt mit Kölner BauaufsichtCafébesitzer in Nippes gibt genervt auf
Köln – Es sieht einladend aus, was da hinter dem großen Glastor in der Nippeser Sechzigstraße zu sehen ist. Eine schicke Espressobar aus dunklem Holz, eine Wand voller Schallplatten. Das alles in einem hohen Raum in Ziegeloptik mit freiliegenden Stahlträgern an der Decke.
Doch in der „As/If Record Store Espressobar“ hat noch nie jemand einen Espresso getrunken und es wurde nicht eine einzige Schallplatte verkauft. Und das wird auch so bleiben. Denn Inhaber Pierre Severin gibt den Standort auf, ohne je geöffnet zu haben. Wegen zu großer Probleme mit der Bauaufsicht, wie er sagt. „Nach mehr als eineinhalb Jahren des Versuchs, mit dem Bauaufsichtsamt in Kontakt zu treten, begraben wir jetzt den Plan.“
Severin ist kein Neuling im Geschäft, einen Vorgänger-Laden hatte er bereits auf der Brüsseler Straße und er ist bestens vernetzt im Gastro-Verband Klubkomm. Die 80 Quadratmeter große Garage wurde von dem Vormieter bis 2017 für einen großen umgebauten Bus genutzt und nimmt fast das gesamte Erdgeschoss ein. Aus diesem leerstehenden Raum, so Severin, musste man einfach etwas Schöneres machen.
Verzögerungen beim Bauaufsichtsamt
Am 20. Februar 2020 reichte er einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauaufsichtsamt ein. Der Vermieter war einverstanden, die Architektin sah kein Problem in der Umnutzung. Der wegfallende Parkplatz könnte ersetzt werden, indem die Sperrfläche vor der Tür freigegeben wird – da in die ehemalige Garage dann ja niemand mehr einfahren würde. Auch bei der persönlichen Bürgerberatung der Bauaufsicht hatte man im Vorfeld keine Bedenken.
Eine Bestätigung des Eingangs des Bauantrags wurde mit einem dem üblichen Formbrief beantwortet. Schon da wurde vorgewarnt: Weil viele Planstellen im Amt nicht besetzt seien, könne es zu erheblichen Verzögerungen kommen und man solle auch von Nachfragen bei den Sachbearbeitern absehen.
Geld und Motivation fehlten
Dann tat sich monatelang nichts. Bis am 1. Dezember 2020 eine E-Mail des zuständigen Teamleiters aus dem Bauaufsichtsamt kam. Darin hieß es: „Das geplante Vorhaben ist nicht zulässig. Die genehmigte Garage ist durch Baugenehmigung festgesetzt, notwendig und darf nicht zweckentfremdet werden. Ihre Planung führt unweigerlich zur Ablehnung, daher haben wir Ihnen geraten, den Antrag zurückzuziehen.“
Danach war Severin erstmal ratlos. „Wir wollten nicht noch einmal Geld für einen neuen Bauantrag ausgeben, sondern haben dann versucht, mit dem Amt Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, was wir falsch gemacht haben.“ Doch die Versuche scheiterten immer wieder. Einmal konnten die Architektin den Zuständigen erreichen, doch dieses Gespräch half auch nicht weiter. Schließlich zog Severin den Bauantrag im Januar zurück. Nun hat er beschlossen, das Objekt ganz aufzugeben. Ihm fehlt inzwischen das Geld und die Motivation.
Nach einer erneuten Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bleibt das Amt bei der Ablehnung: „Die Zweckentfremdung notwendiger Stellplätze ist unzulässig, wenn kein Ersatz für den Stellplatz angeboten werden kann. Die Rechtslage ist daher klar und es besteht nach den gültigen Gesetzen und Satzungen kein Verhandlungsspielraum.“ Die Sachlage sei vom verantwortlichem Teamleiter verständlich kommuniziert worden.
Nachbarn starten Petition in Köln
Stephan Benn vom Klubkomm-Vorstand, der selbst als Rechtsanwalt gearbeitet hat und viel Erfahrung im Gastro-Baurecht hat, versteht die Ablehnung durch die Stadt nicht: „Rechtlich dürfte grundsätzlich gegen eine Nutzungsänderung nichts sprechen, es sei denn es liegen statische Bedenken vor.“ Und Architektin Carolin Rinnebach ist „entsetzt über den Ton“, mit dem das Bauaufsichtsamt mit ihr kommuniziert habe. Aus anderen Städten sei sie einen freundlicheren Umgang und mehr Service gewohnt.
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