Landgericht KölnFrühchen im Krankenhaus in Köln-Holweide unbehandelt gestorben

Das Gericht entscheidet über den Frühchen-Prozess, den eine Mutter gegen das Krankenhaus Holweide, einen Arzt und eine Hebamme führt.
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KÖln – Der Prozess um den Tod eines frühgeborenen Babys, der Ende 2011 vor dem Kölner Landgericht begonnen hat, wird fortgesetzt. Statt am Mittwoch ein Urteil zu verkünden, hat die 25. Zivilkammer ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Sachverständiger soll die Frage klären, ob und wie das Frühchen woanders behandelt worden wäre.
Charlotte war am 13. Juni 2007 im Krankenhaus Holweide zur Welt gekommen, 28 Zentimeter groß und 460 Gramm schwer. Mutter Melanie Lang, in der 22. Schwangerschaftswoche, war wegen eines Blasensprungs ins Perinatalzentrum der rechtsrheinischen Klinik gebracht worden. Dort war es gängige Praxis, Frühchen erst ab der 23. Schwangerschaftswoche ärztlich zu versorgen. Nach knapp einer Stunde starb das Frühgeborene, ärztlich unversorgt.
Schadenersatz gefordert
Melanie Lang verklagte die Hebamme, einen Arzt und die Klinik, denen sie fehlerhafte geburtshilfliche Behandlung vorwirft, auf 12 000 Euro Schadenersatz. Sie will, dass „diejenigen, die für den Tod meiner Tochter verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden“.
In der Klinik hatte man sich an die ärztliche Leitlinie gehalten, nach der Kinder, die als Frühgeburten an der Grenze zur Lebensfähigkeit gelten, behandelt werden können, aber nicht müssen. Denn je unreifer ein Kind zur Welt kommt, umso größer ist das Risiko schwerer lebenslanger Behinderungen. In einer Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe von 2006 heißt es: „Das Risiko einer bleibenden Behinderung allein kann aber den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen zum Zeitpunkt der Geburt ethisch nicht rechtfertigen.“
Im Jahr 2012 scheiterte der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Zu klären sind Fragen wie die, ob es Überlebenschancen für das Kind gab und die Eltern angemessen aufgeklärt wurden. Einer der eingeschalteten Gutachter, ein Kinderarzt, hat die Überlebenschance des Holweider Frühchens mit 30 Prozent angegeben.