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Landgericht KölnSchwangere und Kind tot – Urteil gegen Apothekerin ist gefallen

Lesezeit 2 Minuten
Eine Apothekerin (l) sitzt im Landgericht zwischen ihren Anwälten auf der Anklagebank.

Eine Apothekerin (l) sitzt im Landgericht zwischen ihren Anwälten auf der Anklagebank.

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Nun hat das Landgericht das Urteil im „Glukose-Prozess“ gesprochen.

Eine Kölner Apothekerin ist am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin stellte klar, dass die Angeklagte für die tödliche Vergiftung in der Apotheke verantwortlich sei. Nach der Einnahme vermeintlich reiner Glukose, die tatsächlich aber mit einem Narkosemittel verunreinigt war, starben 2019 eine Schwangere und ihr Baby.

Köln: Apothekerin schuldig wegen unterlassener Hilfeleistung

Die Richterin sprach von einer fehlenden Sorgfalt bei der Abfüllung der Glukose. Die Angeklagte habe Gefäße verwechselt und ein fast zur Neige gegangenes aufgefüllt. „Ein solches Umschütten ist ein absolutes No-Go“, so die Vorsitzende. Der Staatsanwalt hingegen hatte einen Freispruch in dem Punkt beantragt, er sah den Grund für die Verwechslung letztlich als nicht erwiesen an.

Schuldig wurde die Apothekerin auch dafür gesprochen, dass sie den Ärzten der Schwangeren ihre Vermutung verschwiegen haben soll, wie die Schwangere vergiftet worden sein könnte. Der Staatsanwalt hatte darin sogar einen versuchten Mord durch Unterlassen gesehen. Versuchter und nicht vollendeter Mord, weil Mutter und Kind wohl nicht zu retten waren.

Kölner Apothekerin: „Ich wollte niemanden töten, ich wollte helfen“

In ihrem letzten Wort vor dem Urteil hatte die Angeklagte jegliche Schuld von sich gewiesen. „Bitte glauben Sie mir, hohes Gericht, dass ich niemanden töten wollte und auch nicht bewusst Informationen zurückgehalten habe“, sagte die Apothekerin, „im Gegenteil, ich wollte helfen.“ Eine vage Vermutung habe sie nach einem Geschmackstest mit dem Narkosemittel wieder verworfen.

Kein Urteil könne seinen Mandanten zufrieden stellen, hatte der Anwalt des Lebensgefährten und Vater der beiden Verstorbenen geäußert. Geholfen habe den Angehörigen, dass die Betreiber der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich dennoch eine Verantwortung übernommen hätten. Diese hatten eine Entschädigung von mehreren Zehntausend Euro an die Angehörigen gezahlt.