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Schöffengericht KölnLange Gefängnisstrafe für Räuber

Lesezeit 3 Minuten

„Wir leben in aufgeregten Zeiten“: Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin, Rechtsanwältin Funda Biçakoglu.

Köln – Als der Richter das Urteil verkündet, schaut der Angeklagte Samir B. (Namen geändert) seinen Dolmetscher ungläubig an. Aber er hat richtig gehört: Drei Jahre muss er ins Gefängnis für einen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der 25-Jährige schlägt erst eine Hand vors Gesicht und lässt dann seinen Kopf auf beide Hände sinken.

Es ist ein deutliches Zeichen, das der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Rolf Krebber, in einem Prozess setzt, der vor den Ereignissen in der Silvesternacht wohl kaum jemanden interessiert hätte. Doch in diesen Tagen ist das Interesse groß, wenn ein nordafrikanischer Asylbewerber – der Angeklagte stammt aus Marokko – wegen Raubes vor Gericht steht. Samir B. lebte vor seiner Inhaftierung in einer Flüchtlingsunterkunft in Hilden. In Casablanca war er für umgerechnet 250 Euro im Monat als Koch beschäftigt, er wollte in Deutschland arbeiten, um „seine Situation zu verbessern“, wie er sagt.

Am 27. Oktober vergangenen Jahres fuhr er nach Köln und traf dort einen Bekannten und dessen Kumpel – eine Zufallsbegegnung, sagt er. Fest steht: Die drei Männer begegneten in der Wehrgasse ihrem Opfer Amar K. „Die beiden anderen meinten: Komm, wir schauen, ob der Geld hat“, sagt der Angeklagte. Die beiden hätten Amar K. festgehalten, er habe seine Taschen durchsucht, sein Mobiltelefon eingesteckt. Samir B. schlug mehrmals auf das Opfer ein. Von einem Messer, das ein Mittäter dem geschockten Mann an den Hals hielt, will er nichts gesehen haben.

Polizist war zufällig vor Ort

Opfer Amar K. bekam damals Hilfe: Volker Lange, seit 38 Jahren Polizeibeamter und an diesem Tag privat mit dem Fahrrad unterwegs, wurde Zeuge und dachte nicht lange nach: Er fuhr mit seinem Rad brüllend auf die Gruppe zu, fuhr Samir B. regelrecht über den Haufen. Der 54-Jährige hielt den Täter fest, die beiden anderen konnten entkommen – mit der Geldbörse des Opfers. Amar K. traut sich seit diesem Tag nicht mehr allein nach draußen, hat Albträume und ist wegen eines heftigen Schlags auf das Ohr immer noch in Behandlung.

„Wir leben in aufgeregten Zeiten“, sagte Richter Krebber, bevor er das Urteil verkündete. „Uns geht es aber allein darum, dass wir unsere Arbeit gut machen.“ Das Opfer sei am helllichten Tag durch die Altstadt spaziert. „Danach sah die Welt für ihn anders aus als vorher.“ Er betonte, welche Auswirkungen die Tat noch heute auf den 30-Jährigen hat, und sagte: „Man sollte keine Angst haben müssen, dass man Opfer einer Straftat wird, wenn man durch die Kölner Altstadt geht.“ Und deshalb seien „empfindliche Sanktionen“ notwendig. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls drei Jahre gefordert. Ob die Verteidigerin in Revision geht, ist noch unklar.