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Verwaltungsgericht KölnKitschburger Straße bleibt dauerhaft für Autoverkehr offen

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Der Autoverkehr rollt derzeit wochentags noch durch die Kitschburger Straße.

Der Autoverkehr rollt derzeit wochentags noch durch die Kitschburger Straße.

Das Ergebnis sei aufgrund der rein formalen Gründe aber unbefriedigend.

Die Kitschburger Straße in Lindenthal bleibt dauerhaft während der Wochentage für den Autoverkehr geöffnet. Das hat der Verkehrsausschuss bereits vor einiger Zeit entschieden – und er ist für diese Entscheidung auch zuständig. So hat das Verwaltungsgericht Köln gerade geurteilt und damit eine Klage der Bezirksvertretung Lindenthal gegen den Verkehrsausschuss abgewiesen.

Die Lindenthaler Bezirkspolitik hatte mehrfach beschlossen, dass die Kitschburger Straße auf ihrem Streckenverlauf durch den Stadtwald zwischen Dürener und Friedrich-Schmidt-Straße an allen Tagen für Kraftfahrzeuge gesperrt werden soll und dabei auf die Lärm- und Luftbelastung durch den Autoverkehr in der Grünanlage verwiesen, sowie auf die höhere Aufenthaltsqualität einer autofreien Straße. Die Bezirksvertretung vertrat dabei die Ansicht, dass sie für Entscheidungen über die Straße im Stadtbezirk Lindenthal zuständig sei.

Verkehrsausschuss: Kitschburger Straße von überörtlicher Bedeutung

Der Verkehrsausschuss begründete demgegenüber seine Zuständigkeit damit, dass die Kitschburger Straße von überörtlicher Bedeutung sei. Die ergäbe sich daraus, dass sie zum offiziellen Vorbehaltsnetz der Feuerwehr gehöre, also zu den Verkehrsachsen, die dauerhaft als Rettungsweg zur Verfügung stehen müssen. Dabei verwies der Ausschuss auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2001 und seine ebenso lautende Begründung.

Und so gerieten die Gremien in Streit – und letztendlich vor Gericht: Die Bezirksvertretung war der Auffassung, dass das Vorbehaltsnetz und das Urteil veraltet seien. Man könne eine Straßensperrung heute auch so derart gestalten, dass sie für Rettungswagen befahrbar bleibe. Das hatte Hendrik Colmer vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in einer Sitzung der Bezirksvertretung bestätigt.

Das Verwaltungsgericht urteilte nun laut seiner Pressemitteilung aber, dass die Rechtskraft des über 20-Jährigen Urteils dem Erfolg der erneuten Klage der Bezirkspolitik im Wege stehe. Der aktuelle Streit sei identisch und die Kitschburger Straße gehöre weiterhin zum Rettungswegenetz der Feuerwehr. Dass heutzutage Rettungsfahrzeuge trotz einer Sperrung passieren könnten, spielte bei der Beurteilung keine Rolle.

Die Lindenthaler Bezirkspolitik ist enttäuscht: „Das ist eine sehr abstrakte Begründung“, sagt die Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp. „Die kann ich zwar nachvollziehen.“ Das Ergebnis sei aufgrund der rein formalen Gründe aber unbefriedigend. „Wir werden jetzt anwaltlich prüfen lassen, ob wir dagegen vorgehen oder nicht“, so Weitekamp.