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ElektroautosParken an Kölner E-Ladesäulen soll künftig kostenpflichtig sein

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e-ladesäule

Noch ist das Parken an E-Ladesäulen auf öffentlichen Stellflächen kostenlos. 

Köln – Derzeit müssen Besitzerinnen und Besitzer von Elektro- oder Hybridfahrzeugen keine Parkgebühren zahlen, während sie auf öffentlichen Stellplätzen ihre Autos laden – eine Übergangslösung, da es bislang noch keine Regelung für der Erhebung von Parkgebühren an Ladesäulen gibt. In Zukunft nun soll nur noch die erste Stunde kostenlos sein, schlägt die Verwaltung vor. Danach fallen die üblichen Parkgebühren an. Der ADAC kritisiert das Vorhaben und spricht von einer „Doppelbelastung“.

Rund 200 Parkscheinautomaten müssten mit einer speziellen Anforderungstaste ausgestattet werden, die es den Fahrerinnen und Fahrern erlaubt, während des Ladevorgangs eine Stunde kostenlos zu parken. Die Kosten für Umrüstung belaufen sich nach Angaben der Stadt auf rund 35.000 Euro. Der Sondertarif soll auch über das „Smart Parking“ mittels Mobiltelefonen buchbar sein. Dass das Parken während der ersten Stunde des Ladevorgangs gratis ist, hatte der Rat bereits 2019 beschlossen. Die Verwaltung sollte aber zudem prüfen, ob es keine günstigere Lösung statt der Umrüstung der Automaten gebe, etwa mit Parkscheiben. Das sei jedoch nicht möglich, da der damalige Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 2012 festgelegt hatte, dass generell keine Parkscheibenregelung umzusetzen sei, erklärt die Verwaltung. Die politischen Gremien müssen dem vorgeschlagenen Parkkonzept für E-Autos in den kommenden Wochen noch zustimmen.

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Der ADAC kritisiert den Beschluss und das Vorhaben, nach der ersten Stunde des Ladevorgangs eine Gebühr für das Parken zu erheben. Zumal die Fahrinnen und Fahrer zweimal zahlten: Für das Parken und für den Strom. Eine Stunde sei „deutlich zu kurz und geht an der Realität vorbei“, befindet der Automobilclub. Einer ADAC-Umfrage von vergangenem November zufolge ist das Parken in den 16 Landeshauptstädten, zu denen Köln bekanntlich nicht zählt, kostenlos. Die Städte hätten stattdessen den Ladezeitraum begrenzt, „er betrug aber stets mindestens zwei Stunden und in der Regel drei bis vier Stunden“. Die nun in Rede stehende Ein-Stunden-Vorgabe sei wenig attraktiv.

„Die Regelung der Stadt Köln trägt nicht zur Förderung der Elektromobilität in der Stadt bei“, urteilt der ADAC. „Oftmals ist in der Stadt das Fahrrad oder der ÖPNV eine gute und in vielen Situationen die bessere Alternative zum Auto“, heißt es weiter. Unter den Autos, die dennoch in die Stadt kämen, sollten möglichst „viele Fahrzeuge lokal emissionsfrei fahren“ anstatt mit Verbrennungsmotoren.