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FinnenhaussiedlungStadt fordert Rückbau

Lesezeit 3 Minuten

Karl-Heinz Brenner hat Dachgauben am Haus seines Sohnes Mark (l.) angebracht – dadurch werde das Denkmal auf unzulässige Weise verändert, sagt die Stadt.

Höhenhaus – Gerne hätte Karl-Heinz Brenner auch dem Beschwerde-Ausschuss seine Sicht der Dinge geschildert. Dass das Amt für Denkmalpflege bei anderen Anbauten sehr großzügig vorgeht zum Beispiel. Und dass die Dachgauben, die nun zurückgebaut werden sollen, von der Straße gar nicht zu sehen sind.

Gleich mehrere Bewohner der Höhenhausener Finnensiedlung haben ihren denkmalgeschützten Holzhäusern in den vergangenen Jahren größere Dachgauben verpasst. Sie befinden sich auf der rückwärtigen Seite der idyllischen Finnenhäuser und dienen meistens dazu, die sehr kleinen Badezimmer zu vergrößern. Am Haus seines Sohnes Marc brachte auch Karl-Heinz Brenner vor vier Jahren eine Gaube an, die das Bad und das daneben liegende Zimmer erweitert. Die städtischen Denkmalschützer, gibt Brenner zu, habe er nicht um Erlaubnis gefragt.

Anwohnen klagen gegen Stadt

Im Dezember 2012 bekam Brenner Post von der Stadt. Die Gaube sei „nicht genehmigungsfähig“, hieß es, sie stelle eine „Veränderung eines Denkmals“ dar und eine „erhebliche Beeinträchtigung für das Erscheinungsbild eines Finnenhauses“. Brenner müsse die Gaube entfernen, außerdem 1500 Euro Strafe zahlen, sollte er nicht fristgemäß zurückbauen. Ähnliche Schreiben erhielten auch andere Bewohner, sagt Brenner. Etwa 20 Gauben, schätzt er, seien in den vergangenen 20 Jahren ausgebaut worden.

Brenner, der ebenfalls in einem Finnenhaus wohnt, und weitere Nachbarn haben gegen die Aufforderung der Stadt beim Verwaltungsgericht Köln geklagt. Der 62-Jährige findet, dass die Verwaltung willkürlich vorgeht. Viele der rückwärtigen Anbauten, die die Erd- und Obergeschosse erweitern und für die vor drei Jahren eigens ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, seien mit Abweichungen und Variationen genehmigt worden.

Das Erscheinungsbild der Siedlung habe bereits gelitten. „Bei der Gaube heißt es auf einmal, sie würde das Gesamtbild der Siedlung beeinträchtigen, das kann ich nicht verstehen.“ Zumal die vergrößerten Gauben von der Straße aus gar nicht sichtbar seien. Auch gebe es keine Richtlinie für Gauben: „Man weiß nicht, was man darf und was nicht“, sagt Brenner. All dies hätte er gern dem Beschwerdeausschuss vorgetragen, aber seine Eingabe wurde nicht zugelassen.

Gauben sollen zurückgebaut werden

„Es wurde bewusst widerrechtlich gebaut“, begründet Ralf Droske, Leiter der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, die Ablehnung. Die Gauben, die zum Teil 2,50 Meter breit seien, widersprächen dem Denkmalschutz und seien stellenweise durchaus von vorne sichtbar. „Das sieht schlimm aus“, sagt Droske. Mit dem Bebauungsplan für die Anbauten seien bereits Möglichkeiten geschaffen worden, trotz des Denkmalschutzes den begrenzten Wohnraum zu vergrößern.

Damit sollte den teils „übermäßigen Dachgauben-Ausbauten“ Einhalt geboten werden: „Einige haben die Gauben trotzdem gebaut“, so Droske. Mehrere Siedlungsbewohner hätten nun Bescheide bekommen, die Gauben zurückzubauen, „teilweise wurden Zwangsgelder verfügt“. Einige Gerichtsverfahren seien bereits entschieden. Danach sei die Ablehnung der Baugenehmigung in Ordnung. Das Amt für Denkmalpflege äußerte sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zu dem Fall.

Karl-Heinz Brenner glaubt, dass das Verwaltungsgericht auch in seinem Fall gegen ihn entscheidet. Große Chancen, seine Gaube nachträglich zu legalisieren, sieht er nicht mehr. Der Eingriff am Haus seines Sohnes habe ihn 10 000 Euro gekostet. Der Rückbau werde ähnlich teuer.