In Köln musste sich ein Anwalt vor dem Landgericht verantworten, weil er im Streit um einen Parkplatz 50 Euro für das Freiräumen gefordert haben soll.
Prozess um ParkplatzstreitKölner Anwalt vor Gericht wegen Parkplatz-Blockade und Geldforderung
![Der Streit um einen Parkplatz in Mülheim eskalierte im vergangenen März. (Symbolbild)](https://static.ksta.de/__images/2023/10/27/9dc4c7ff-0a88-4083-a84b-27f34476135e.jpeg?q=75&q=70&rect=0,748,4000,2250&w=2000&h=1500&fm=jpeg&s=1aef53aa77359d72cc936bec2be6fb41)
Der Streit um einen Parkplatz in Mülheim eskalierte im vergangenen März. (Symbolbild)
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Ein Streit um einen Parkplatz in Mülheim eskalierte im vergangenen März so sehr, dass er einem Rechtsanwalt eine Strafanzeige wegen mutmaßlicher versuchter Erpressung einbrachte. Am Donnerstag musste sich der 54-Jährige im Kölner Landgericht einfinden.
Der Anklage zufolge stellte um die Mittagszeit jenes Tages eine Frau ihren Wagen auf den privaten Parkplatz des Angeklagten in der Schanzenstraße, wo er in einer Rechtsanwaltskanzlei tätig ist. Als er selber eingetroffen sei, habe er sein Auto so hinter dem Wagen der Frau geparkt, dass sie nicht mehr habe wegfahren können. Im folgenden Streitgespräch darüber habe er ihr gesagt, er werde den Weg erst freigeben, wenn sie ihm 50 Euro zahle.
Anwalt spricht von einer „Bearbeitungsgebühr“
Ohne die Situation mit den hintereinander geparkten Fahrzeugen abzustreiten, stellten der Anwalt und sein Verteidiger das Geschehen wesentlich anders dar. Sehr oft komme es vor, dass die beiden Parkplätze der Kanzlei auf dem eingezäunten Privatgelände von Fremden genutzt würden, wenn die Schranke oben sei, sagte der Angeklagte. Für solche Fälle seien Zettel vorbereitet, die an die Windschutzscheibe der widerrechtlich abgestellten Wagen gesteckt würden. Deren Fahrer würden damit schriftlich aufgefordert, woanders zu parken, sonst lasse man ihren Pkw abschleppen oder erhebe wegen des Aufwands, sich um das Problem zu kümmern, eine „Bearbeitungsgebühr“.
Die Frau habe den Stellplatz besetzt, obwohl die Firma, für die sie arbeite und die sich im selben Gebäude wie die Kanzlei befinde, auf dem Gelände eigene Parkplätze habe, sagte der Anwalt. Als sie den Zettel an der Windschutzscheibe gefunden habe, sei sie ins Büro der Sozietät gekommen.
Sie fing an, sich fürchterlich aufzuregen
Im folgenden Gespräch will der Anwalt ihr – abweichend von der Darstellung der Anklage – gesagt haben, „üblicherweise“ würden 50 Euro berechnet, doch wenn sie sich einsichtig zeige und wegfahre, werde er „es gut sein lassen“, auch weil sie Mitarbeiterin einer benachbarten Firma sei. Die Frau müsse ihn aber missverstanden haben, sagte der 54-Jährige: „Sie fing an, sich fürchterlich aufzuregen.“ Mit den Worten „Mit Ihnen rede ich nicht mehr“ sei sie verschwunden – um eine halbe Stunde später in Begleitung von zwei Polizeibeamten zurückzukehren.
Mehrfach kam die Amtsrichterin auf eine Unstimmigkeit der Schilderung zurück: Wie hätte die Frau den Parkplatz freimachen können, wo doch der hinter ihrem Auto geparkte Wagen des Angeklagten sie daran hinderte? „Ich verstehe nicht, warum Sie nicht einfach weggefahren sind.“ Wenn es schon keine versuchte Erpressung gewesen sei, so könne man zumindest von Nötigung sprechen.
„Sie hat nicht gesagt: Bitte fahren Sie weg“, rechtfertigte sich der Anwalt und blieb dabei, er sehe den Fall „rechtlich völlig anders. Ich glaube, dass überhaupt kein Straftatbestand vorliegt.“ Die Staatsanwältin hatte zwischendurch bemerkt: „Wir müssen hier wegen einer Lappalie sitzen.“ Die Frau, die Anzeige erstattet hatte, musste nicht gehört werden, denn die Richterin stellte das Verfahren vorläufig gegen die Auflage ein, dass der Angeklagte, der als monatlichen Nettoverdienst 10.000 Euro angegeben hatte, 750 Euro an den Kinderschutzbund Köln zahlt.