Die Kölner Politik hat beschlossen, wie das Anmeldeverfahren für die Viertklässler in diesem Jahr konkret funktionieren soll. Es bleiben nach Ansicht der Stadtschulpflegschaft noch wichtige Fragen offen.
Nach dem SchulplatzchaosSo sieht das Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr aus
In diesen Wochen machen sich die Viertklässler und ihre Eltern ein Bild von den weiterführenden Schulen. An Tagen der offenen Tür präsentieren sich die Kölner Schulen. Außerdem gibt es im Dezember und Januar Informationsveranstaltungen für Eltern. Besonders im Fokus für dieses Jahr ist das Anmeldeverfahren: Nach dem Chaos mit den Mehrfachanmeldungen im vergangenen Jahr hat der Schulausschuss nun beschlossen, wie das Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr konkret laufen soll.
Die Stadt kehrt wieder zu dem alten Anmeldeverfahren mit einer Angabe von Erst- und Zweitwunsch zurück. Dafür hatte der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages in diesem Monat – wie von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) mit Dienstantritt avisiert – den Weg frei gemacht: Ab jetzt ist die NRW-Ausbildungs- und Prüfungsordnung so verändert, dass Mehrfachanmeldungen an weiterführenden Schulen ausdrücklich verboten sind.
1000 Kinder an Kölner Gesamtschulen abgelehnt
Auch das vorgezogene Anmeldeverfahren an den Gesamtschulen, das die Stadt beantragt hatte, wurde von der Bezirksregierung genehmigt. Das Anmeldeverfahren startet nun mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse am 20. Januar 2023. Am selben Tag beginnt das Anmeldeverfahren an den Gesamtschulen: Bis zum 27. Januar haben Eltern Gelegenheit, ihre Kinder dort anzumelden. Danach wird den Eltern schriftlich mitgeteilt, ob es mit einem Platz geklappt hat.
In diesem Jahr mussten an den Gesamtschulen rund 1000 Kinder abgelehnt werden. Ab dem 6. Februar geht dann bis zum 10. Februar das Anmeldeverfahren an den Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen. Wer für sein Kind an der Gesamtschule eine Absage erhalten hat, kann sein Kind in diesem Zeitraum zeitgleich mit allen anderen an einer Schule des dreigliedrigen Schulsystems anmelden.
Bei der Anmeldung geben die Eltern dort auch einen Zweitwunsch an. Im Falle einer Absage werden die Anmeldeunterlagen dann an die Zweitwunschschule weitergeleitet. Falls es dort noch Plätze gibt, erhält die betreffende Familie dann von dort eine schriftliche Zusage. Da der größere Teil der Gymnasien mit Erstwünschen bereits voll belegt ist, ist davon auszugehen, dass sich nicht alle Zweitwünsche erfüllen lassen. Wer auch an seiner Zweitwunschschule eine Absage erhält, bekommt von der Stadt Informationen zu Schulen, die noch freie Plätze haben. Dort können sie ihre Kinder dann in einer zweiten Anmeldephase vom 6. bis 10. März anmelden.
Die Kriterien, nach denen die Schulen über die Aufnahme der Kinder entscheiden können, sind in einer Landesvorordnung festgelegt: Sie reichen von Geschwisterkind, über ausgeglichene Anzahl von Mädchen und Jungen, Schulweglänge, Nähe der abgebenden Grundschule bis zu Losverfahren. Welche Kriterien sie anwenden, entscheiden die Schulen. Die Kriterien Geschwisterkind und ausgeglichene Anzahl von Mädchen und Jungen werden in der Regel von allen Schulen angewandt.
Zunehmend mehr Kölner Schulen entscheiden nach Schulweglänge
Darüber hinaus haben zumindest in der Vergangenheit viele Schulen bei Anmeldeüberhängen gelost, da dies angesichts der wachsenden Zahl klagender Eltern das rechtssicherste Verfahren ist. Nach und nach gehen aber wieder mehr Schulen dazu über, die Schulweglänge als Kriterium einfließen zu lassen, um sich auch als Gymnasium für die Kinder des entsprechenden Veedels zu etablieren. Das korrespondiert mit dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Viertklässler-Eltern, die in einer Befragung der Stadt mit überwiegender Mehrheit angegeben hatten, dass die Schulweglänge für ihre Schulwahl – neben der Qualität der Schule – das entscheidende Kriterium sei.
Nach Ansicht der Stadtschulpflegschaft ist die Stadt allerdings noch mangelhaft auf die Anmeldephase vorbereitet. Der Beschluss über das Anmeldeverfahren lasse noch viele Fragen offen, kritisierte die Sprecherin der Stadtschulpflegschaft, Nathalie Binz. Die Stadtschulpflegschaft hatte im Schulausschuss eine ganze Liste solcher offenen Fragen vorgelegt. Sie wollte unter anderem wissen, ob sich Kinder, die einen Gesamtschulplatz angeboten bekommen haben und diesen annehmen, trotzdem noch auf dem Gymnasium anmelden können.
Kritik der Stadtschulpflegschaft an Stadt und Politik
Offen sei auch, wie die Platzvergabe für diejenigen organisiert werde, die in der zweiten Runde leer ausgehen. Die Verwaltung erklärte dazu in der Sitzung, dass zu den Fragen noch die Abstimmung mit der Bezirksregierung gesucht werden müsse. „Trotzdem stimmen außer der FDP alle Parteien dem Beschluss über das Anmeldeverfahren zu – ohne auch nur ein Wort darüber zu verlieren, dass da noch einiges ungeklärt ist“, bemängelte Binz. Das mache sie gerade nach dem Chaos im letzten Jahr wirklich „fassungslos“.