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Nach TrunkenheitsfahrtEx-Karnevalsprinz Markus Zehnpfennig soll 46.800 Euro zahlen

Lesezeit 2 Minuten

Ex-Karnevalsprinz Markus Zehnpfennig beim Rosenmontagszug 2010

  1. Nach seiner Trunkenheutsfahrt hat ein Gericht Ex-Karnevalsprinz Markus Zehnpfennig zu einer Geldstrafe von 46.800 Euro verurteilt.
  2. Noch könnte der Fall auch vor Gericht landen.

KölnIm September vergangenen Jahres machte Ex-Karnevalsprinz Markus Zehnpfennig mit einer spektakulären Trunkenheitsfahrt Schlagzeilen. Nun droht ihm eine hohe Geldstrafe. Das Kölner Amtsgerichts erließ gegen den Gastronomen und Karnevalisten einen Strafbefehl über 180 Tagessätze zu jeweils 260 Euro, also insgesamt 46.800 Euro.

Die Höhe der Strafe basiert auf dem Einkommen Zehnpfennigs, das laut Gerichtssprecher Volker Köhler aber auch geschätzt werden kann. Ob Zehnpfennig den Strafbefehl akzeptiert, steht noch nicht fest. Die 14-tägige Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen. Nimmt er nicht an, kommt der Fall vor Gericht.

Was in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2015 vorgefallen sein soll, klingt noch immer atemberaubend. Zunächst soll Zehnpfennig mit einem Motorroller betrunken in eine Baustelle am Gustav-Heinemann-Ufer in Bayenthal gefahren sein. Dabei verletzte er einen Bauarbeiter leicht und flüchtete zu Fuß. Roller und eine Tasche ließ er am Unfallort zurück.

Zu seinem Haus im Hahnwald fuhr der 44-Jährige allerdings mit einem Mietwagen. Als er vor seinem Haus einen Streifenwagen sah, flüchtete er erneut und wurde erst nach längerer Verfolgungsfahrt auf der Autobahn am Kreuz Ost gestoppt. Laut Amtsgericht wurde ein Blutalkoholwert von 2,32 Promille festgestellt. Der Kölner Karnevalsprinz von 2010 zeigte den Polizisten damals zwar einen Führerschein vor. „Der Strafbefehl geht aber davon aus, dass er zu diesem Zeitpunkt keine gültige Fahrerlaubnis hatte“, so Amtsgerichtssprecher Volker Köhler. Gericht und Staatsanwaltschaft fordern die Stadtverwaltung in dem Strafbefehl auf, Zehnpfennig mindestens zwei Jahre lang keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Laut Köhler hat sich der Beschuldigte bisher nicht zu dem Strafbefehl geäußert. Lehnt er ihn ab, könnte das Gericht sogar eine Haftstrafe verhängen. Auf den schwerwiegendsten Vorwurf – fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs – stehen laut Köhler bis zu fünf Jahre Haft. Zehnpfennigs Anwalt wollte sich am Freitag nicht zum Strafbefehl äußern.