Revolte in KölnNeue Kleingartensatzung soll Probleme lösen – es gibt aber Kritik
Köln – Zwerge und akkurat geschnittene Hecken sind in den vergangenen Jahren zunehmend aus den Kölner Kleingärten verschwunden. Statt Ordnung herrscht Revolte.
Im Kern dreht sich der Streit zwischen Gärtnern und Vereinsvorständen in Klettenberg, Zollstock, Bickendorf, Sülz und an anderen Orten um die in der Kölner Kleingartenordnung festgelegten Wuchshöhen: Vier Meter darf ein Baum höchstens hoch sein, 1,25 Meter dürfen die Hecken an den Grundstücksgrenzen erreichen.
Kleingartenordnung: Kölner Bürger sollen ihre Meinung äußern
Außerdem kritisieren Hobbygärtner die „Schwarze Liste“ von Bäumen, wonach Waldbäume sowie die großwüchsigen Süßkirschen und Walnussbäume bislang in den Parzellen keine Daseinsberechtigung haben und spätestens bei einem Pächterwechseln gefällt werden müssen. Diese Regeln werden gerade geändert. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Stadtrates, des Kreisverbandes der Kölner Gartenfreunde, des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Verwaltung hat hierzu einen Entwurf erarbeitet. Im Mai wird der Umweltausschuss die neue Kleingartenverordnung beschließen. Gerade durften Bürger online ihre Meinung dazu kundtun.
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Ein Kernpunkt des neuen umfangreichen Regelwerks: Es sind keine Baumarten mehr verbotenen. Alte Bäume genießen Bestandsschutz, solange sie das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen. Die Beschränkung der Baumhöhe auf vier Meter entfällt. Neu gepflanzte Bäume und Sträucher dürfen so hoch sein, wie ihr Abstand zur Grundstücksgrenze breit ist. Hecken dürfen nun statt 1,25 Meter 1,50 Meter hoch sein. Joachim Bauer, stellvertretender Leiter des Grünflächenamtes, nennt als Grund dafür, dass die Gehölze weiterhin nicht unbegrenzt wachsen dürfen: „Die Gärten dürfen durch sie nicht verschattet werden, denn die kleingärtnerische Nutzung für den Anbau von Obst und Gemüse muss gewährleistet sein“, betont er. Die Hecken dürften eine gewisse Höhe nicht überschreiten, da es sich bei den Kleingartenanlagen um öffentliches Grün handelt und die Gärten somit einsehbar sein müssten.
Einige Heckenarten neuerdings in Kölner Kleingärten verboten
Verboten sind nun auch die ökologisch wertlosen und sich schnell verbreitenden Kirschlorbeer-, Bambus- und Thujahecken. Auch andere Pflanzenarten sind neuerdings aus den Gärten verbannt. Robert Schallehn, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion der Grünen im Stadtrat, erläutert die Entscheidung: „Wir haben uns an der Handlungsempfehlung des Bundesamts für Naturschutz orientiert und eine Liste mit invasiven Gewächsen, die danach nicht mehr gepflanzt werden sollen, der Satzung angehängt“, sagt er. Sie erhalte einige Verbesserungen. Neben dem Bestandsschutz für Bäume seien beispielsweise größere Solaranlagen und Teiche erlaubt, Natursteinmauern wünschenswert.
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In den Kleingärten hat sich Widerstand formiert: Die „Initiative Kleingartenordnung Kleingärtnerverein Köln-Klettenberg“ hat mit einer Resolution Kritik formuliert: „Die Beschränkung der Wuchshöhe auf den Abstand des Baumes oder Strauchs zur Grundstückgrenze ist weiterhin restriktiv und kein Fort- sondern ein Rückschritt“, heißt es dort.
Bei den üblichen Parzellenbreiten von zehn Metern bedeute dies, dass man Obstbäume nur in der Mitte des Gartens pflanzen könne. Der Zweck der Obergrenze der Höhe, dass Bäume die Gärten nicht verschatten sollten, sei aus der Zeit gefallen. Er stamme aus der Zeit, als Anbauflächen noch zur Selbstversorgung in Kriegs- und Notjahren dienten. „Schatten und Halbschatten sind heute erwünscht“, so schreiben die Verfasser der Resolution, „denn in der Sommerwüstensonne der letzten Jahre verdorrt, was dort wachsen soll.“ Dass Hecken am Grundstücksrand jetzt eine gute Handspanne höher wachsen dürfen, sei kein wirklicher Fortschritt.
Gabriele Falk vom BUND bewertet die Satzung positiv: „Der Bestandsschutz für die alten Bäume ist zunächst einmal grandios“, kommentiert sie. Die Neuauflage der Kleingartenordnung sei aber eben auch ein Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Interessen.