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Neue SatzungStadt Köln will mehr Schutz für Wohnraum

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Köln Wohnungen WORRING

Alt- und Neubauwohnungen in Köln

Köln – Die Stadt will angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum vom 1. Juli an erneut härter als bislang gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Nachdem der Stadtrat zuletzt vor zwei Jahren eine neue, strengere Wohnraumschutzsatzung beschlossen hatte, wollen Politik und Verwaltung jetzt noch einmal nachlegen. Das hängt auch damit zusammen, dass zum 1. Juli landesweit ein Wohnraumstärkungsgesetz in Kraft treten soll. Die neue Wohnraumschutzsatzung der Stadt soll an das Landesgesetz angepasst sein.

Für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen sieht das neue Gesetz als Neuerung die Vergabe von Wohnraum-ID-Nummern im Sinne einer Anmelde- und Registrierungspflicht für Anbieter vor, die auf dem Markt aktiv sind. Das soll die illegale Vermietung von Ferienwohnungen verhindern. Die Stadt hatte bereits 2019 einen Trend erkannt, dass Eigentumswohnungen als Kapitalanlage erworben werden, um diese dann ausschließlich an Touristen und Geschäftsreisende zu vermieten.

Online-Verfahren zur Identifizierung

„Dieses Geschäft wurde bislang eher anonymisiert auf den einschlägigen Online-Portalen abgewickelt – außerdem ist es in den vergangenen Jahren in Köln stark expandiert“, sagt Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen. „Die neue Regelung der Anmelde- und Registrierungspflicht macht dieses Marktgeschehen transparenter und nachvollziehbar“, so Rau. Das Land will für die Abwicklung der Vergabe der ID-Nummern künftig ein landeseinheitliches Online-Verfahren einführen.

Das neue Wohnraumstärkungsgesetz ermöglicht den Gemeinden, durch das Instrument einer Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit behördlicher Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. „Die Stadt Köln ist angesichts des geringen Angebots an Wohnraum im Stadtgebiet sowie erhöhten Wohnbedarfs wahrhaftig bestrebt, durch den effektiven und umfassenden Schutz von Wohnraum die ausreichende Versorgung der Kölner Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen sozialen Bedingungen auch für die Zukunft zu gewährleisten“, heißt es in dem Entwurf der neuen Satzung.

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Die Satzung gilt für den gesamten Wohnraum in Köln – also für Miet- und Genossenschaftswohnungen, Einfamilienhäuser, Eigenheime mit und ohne Einliegerwohnung oder zweiter Wohnung sowie für Eigentumswohnungen.