Erleichterung für Kölner HausverkäuferStadt verzichtet auf Vorkaufsrecht
Köln – Im Streit um das Vorkaufsrecht der Stadt Köln bei Immobilien- und Grundstücksgeschäften hat der Stadtrat nach zwei Monaten voller Unsicherheit für die Bürger zumindest eine befristete Lösung bis Jahresende beschlossen. Demnach verzichtet die Stadt Köln zunächst auf ihr Vorkaufsrecht, das ihr das neue Denkmalschutzgesetz NRW seit 1. Juni eingeräumt hatte.
Die befristete Lösung gilt rückwirkend zum 1. Juni. Bis Jahresende soll eine Lösung gefunden werden, möglicherweise wird der Verzicht dann zur Dauerlösung. Kai Bischoff, Vorstandsmitglied der Rheinischen Notarkammer, sagte am Donnerstag zur Teilzeit-Lösung: „Das ist für alle Beteiligte eine enorme Erleichterung.“
Das deutlich weitreichendere Vorkaufsrecht hatte seit dem 1. Juni für viel Ärger bei Bürgern gesorgt. Es geht teils um viel Geld: Verkäufer von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken mussten auf das Geld aus den Verkäufen warten, weil sich die Stadt noch nicht entschieden hatte, ob und wie sie das Vorkaufsrecht ausübt.
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Das Problem des neuen Denkmalschutzgesetzes: Anders als vorher haben Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht, falls ein Bau- oder Bodendenkmal verkauft wird. Es sollte ihnen mehr Zugriff sichern. Baudenkmäler sind zwar öffentlich einsehbar in einer Liste, Bodendenkmäler aber nicht, damit Raubgräber sie nicht plündern können.
Also sicherten sich die Notare bei jedem Verkauf in Köln ab und fragten bei der Stadt nach, ob ein Grundstück möglicherweise ein Denkmal ist – und das sogar an zwei Stellen bei der Stadt, weil Bau- und Bodendenkmäler an zwei Stellen organisiert sind.
35 bis 40 Anfragen täglich
Täglich gingen laut Stadt 35 bis 40 Anfragen ein. Das könnten also mehrere hundert, wenn nicht sogar tausend bis heute sein, die Stadt ließ eine Anfrage dazu unbeantwortet. Bei 230 Arbeitstagen könnten es laut Verwaltung auf das Jahr gesehen rund 8500 Anträge sein.
Doch von der Stadt bekamen die Notare wochenlang keine Antwort, weil die Verwaltung nicht wusste, ob sie ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt. Die Notare vollzogen deshalb die Kaufverträge nicht.
Verwaltung nennt Folgen der Verzögerung
Die Stadt teilte dazu am Donnerstag mit: „In der Praxis führt eine verzögerte Vorlage dieser Erklärung für die Verkäufer dazu, dass diese ihren Kaufpreis erst später erhalten und in Folge beispielsweise eine neue Immobilie nicht erwerben oder sonstige Vorhaben nicht wie geplant umsetzen können. Für Käufer kann eine Verzögerung beispielsweise dazu führen, dass abgeschlossene Finanzierungen nicht oder erst verspätet zustande kommen und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen gezahlt werden müssen.“
Laut Gesetz hat die Stadt drei Monate Zeit für die Entscheidung, sie liegt also seit 1. Juni noch im Zeitrahmen, doch Bürger kritisierten, dass die Stadt gar nicht wusste, wie sie mit dem neuen Vorkaufsrecht umgeht. Nun hat sie das Problem vorerst gelöst.