Messie in Köln-SeebergMäuseplage im Haus – Mieter warnen sich per WhatsApp
Seeberg – Schon der vergangene Hochsommer war für etliche Mietparteien im Haus Heinrich-Billstein-Straße 18 in Seeberg-Nord ein Albtraum. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Der Grund: jede Menge Mäuse, die sich in einer leerstehenden Wohnung im Erdgeschoss vermehren und sich von dort im Gebäude ausbreiten. „Ich kann abends noch nicht mal auf dem Balkon sitzen“, schildert eine Mieterin, die nicht namentlich genannt werden will, beim Hausbesuch. „Als es vor einigen Wochen so heiß war, saß ich bei verschlossenen Türen vor meinem Ventilator im Wohnzimmer.“ Überall in ihrer Wohnung stehen Mausefallen. Noch kurz zuvor hatte eine von ihnen zugeschnappt.
In der fraglichen Wohnung im Erdgeschoss wohnte laut übereinstimmender Schilderung aus der Nachbarschaft ein Messie. Derzeit ist die Wohnung nicht bewohnt. Es läuft angeblich eine Räumungsklage. Die Vermieterfirma habe erklärt, sie dürfe die Wohnung nicht betreten – außer bei Notfällen wie Bränden. Ein Blick von außen bestätigt die Annahmen: Die Jalousien der Wohnung sind heruntergelassen, die Scheiben vollkommen blind. Auf dem Balkon stehen Müll und allerlei anderer Plunder.
Mäuse-Alarm über WhatsApp
Im Haus hat sich derweil eine „Mäusegruppe“ über den Nachrichtendienst WhatsApp gebildet, um sich gegenseitig zu informieren. Als „Erste Hilfe“ haben sie die Türritze der Wohnung im Flur zugeklebt, sodass zumindest über diesen Weg keine Mäuse ins übrige Haus gelangen. Inzwischen haben einige Mietparteien begonnen, wegen der Schädlingsplage ihre Miete um zehn Prozent zu mindern. „Auch das Gesundheitsamt erklärte sich für nicht zuständig“, so die Mieterin. „Das wäre nur bei Ratten der Fall, aber nicht bei Mäusen.“
Die Vermieterfirma LEG Immobilien SE bestätigt die Schilderungen und verspricht Abhilfe. „Natürlich bedauern wir die Situation im Sinne unserer betroffenen Mieter“, so Pressesprecher Mischa Lenz. Die geschützten Rechte des Mieters hätten einem Betreten der Wohnung bislang entgegengestanden. Man habe die Mäuseplage nur mit Maßnahmen außerhalb der Wohnung bekämpfen können. Inzwischen liege jedoch ein richterlicher Beschluss vor, der ein Betreten gestatte. „Wir haben nun einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und werden die Wohnung, das Treppenhaus und die Außenanlagen mit Fallen belegen.“