Ein Wohnungsloser hat den Cousin seiner Ex-Frau erstochen und dessen Leiche anschließend in einem Gully entsorgt. Nun wurde das Urteil gefällt.
Köln-PorzMann steckt Leiche von Mitbewohner in Gully – Urteil gefallen
Ein Verbrechen, das in der ganzen Region für Fassungslosigkeit gesorgt hat. So umschrieb die Staatsanwältin am Mittwoch im Landgericht den Fall des Porzers, der von seinem Mitbewohner erstochen und dessen Leiche in einem Gully gefunden wurde. Acht Jahre muss der Täter für die grausige Tat ins Gefängnis, zudem wurde seine Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. „Wenn ich verurteilt werde, dann trifft es nicht den Falschen“, hatte der 41-Jährige zuvor im letzten Wort geäußert.
Köln: Porzer nahm Täter aus Mitleid bei sich auf
Dem Opfer war seine eigene Hilfsbereitschaft zum Verhängnis geworden. Er hatte den wohnungslosen Cousin seiner Ex-Frau bei sich aufgenommen, obwohl dieser zuvor in anderen Wohnungen mehrfach randaliert und die Mitbewohner bedroht hatte. Der psychisch kranke Mann hatte die Wahnvorstellung, man würde ihm das Essen vergiften. „Daher musste auch immer jemand vorkosten“, sagte die Staatsanwältin. Von Affen und Kreuzrittern habe der Angeklagte phantasiert.
Wohl aus Mitleid habe das spätere Todesopfer den angeheirateten Verwandten bei sich aufgenommen. Großzügig sei der Wohnungsinhaber gewesen und fleißig. Drei Monate habe das spätere Todesopfer das auffällige Verhalten des Angeklagten ertragen. Doch dann habe er diesem eine Frist gesetzt. Anfang März sollte er ausziehen. Das hatte der Wohnungsinhaber auch seiner Tochter berichtet, die als Nebenklägerin an dem Gerichtsverfahren beteiligt war.
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Köln: 25 Mal auf den Wohnungsinhaber eingestochen
Der Täter habe Termine beim Wohnungsamt gehabt, mehrere Angebote für Notunterkünfte habe er aber abgelehnt, so hatten es Stadtmitarbeiter im Prozess berichtet. Dass er weiter in der Porzer Wohnung verbleiben wollte, könnte einen fatalen Streit am 11. März ausgelöst haben. Eine Nachbarin hatte Schreie des Angeklagten aus der Wohnung gehört. In Rage habe dieser auf das Opfer eingeschlagen, so die Staatsanwältin. Und dann 25 Mal mit dem Messer zugestochen.
Einen halben Tag befand sich die Leiche in der Wohnung. Gegen Mitternacht habe der Täter den toten Körper dann in Bettlaken gewickelt und durch den Hausflur zu einer geklauten Schubkarre gezogen. Mit dieser sei die Leiche bis zu einem Gully hinter der Stadtgrenze befördert und dort „entsorgt“ worden. Mit Kies habe der Angeklagte den Toten dann noch bedeckt, bis nur noch die Füße herausgeragt hätten. Ein Berufsschüler hatte die Leiche noch in derselben Nacht entdeckt.
Kindern des getöteten Kölners geht es sehr schlecht
Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Aber auch, dass dieser für die Allgemeinheit gefährlich sei und weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien. Die Staatsanwältin forderte neben einer Haftstrafe daher auch die vorherige Einweisung in die Psychiatrie. Dem folgte das Gericht. Verteidiger Peter Syben hatte eine komplette Schuldunfähigkeit bei seinem Mandanten gesehen und „nur“ die Klinikeinweisung beantragt.
Überführt wurde der Täter, ein Vater von fünf Kindern, vor allem durch DNA-Spuren, die er am Deckel und Sieb des Kanals und der Schubkarre hinterlassen hatte. Die Opfer-Anwältin schilderte, wie schlecht es den Kindern des Getöteten gehe. Sie litten unter Antriebslosigkeit und Schlafstörungen. Die Tochter könne an keinem Gully vorbeigehen, ohne an die schreckliche Tat zu denken.