Prozess gegen Felix SturmBoxer hofft auf Bewährungsstrafe
Köln – Zwei Hauptziele verfolgen die Verteidiger von Boxer Felix Sturm, der sich vor dem Kölner Landgericht wegen der Vorwürfe der Steuerhinterziehung und des Dopings verantworten muss: die Freilassung des 40-jährigen aus der Untersuchungshaft und die Verurteilung zu einer Haftstrafe, die sich zu Bewährung aussetzen lässt. Zwei Jahre dürfte sie also nicht übersteigen.
Ihre Ziele machten sie am Donnerstag erneut deutlich, als mit der 12. Großen Strafkammer die Möglichkeit einer Verständigung erörtert wurde. Eine Verständigung ist in der Regel eine Einigung auf das zu erwartende Strafmaß für den Fall, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt.
Staatsanwalt hält vier Jahre Haft für angemessen
Staatsanwalt Renke Hoogendoorn erklärte, dass er nach aktuellem Stand des Verfahrens aus rein steuerrechtlicher Sicht eine Strafe von vier Jahren für angemessen halte. Dafür spreche zweierlei: Zum einen sei Sturm vorbestraft – 2011 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zum anderen liege der Betrag immer noch im Millionenbereich, auch wenn er sich nach neueren Berechnungen deutlich verringert hat: Nun ist von 2,2 Millionen Euro die Rede, anfangs ging die Anklage von 5,8 Millionen Euro aus.
Das könnte Sie auch interessieren:
Allerdings zeigte Hoogendoorn auch die Möglichkeit auf, dass Sturm die Strafe in offenen Vollzug verbüßt, also „seine sportliche Karriere fortsetzen“ und als Boxer wieder Geld verdienen kann. „Das wäre im Interesse der Allgemeinheit.“
Mit Blick auf den Dopingvorwurf signalisierte die Staatsanwaltschaft, dass sie nicht bereit ist, das Verfahren einzustellen; der Vorwurf habe zu großes Eigengewicht, als dass man ihn nicht weiter untersuchen müsste.
Darlehensvertrag wirft Fragen auf
Ausführlich erörtert wurde ein Darlehensvertrag, den Sturm mit einer Schweizer Gesellschaft geschlossen hatte. Die Auffassungen darüber, wie dieser Vertrag zu bewerten ist, gehen auseinander. Die Staatsanwaltschaft sieht Indizien dafür, dass es kein Darlehensvertrag im eigentlichen Sinn war, sondern dass er dazu diente, „Zuflüsse“ an Sturm zu ermöglichen, die nicht versteuert worden seien.
Dagegen ist die Verteidigung der Ansicht, der Vertrag sei ordnungsgemäß geschlossen worden und seine Ausgestaltung nicht zu beanstanden. Der involvierte Steuerberater habe schließlich genau gewusst, das Sturm „sich alles würde leisten können außer einem neuen Hinterziehungsvorwurf.“ Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.