Prozess in KölnDozenten des Rassismus beschuldigt – Vorwurf der Verleumdung
Köln – So empört war Burhan K. über das Verhalten eines Dozenten an einer Fachschule, an der er als Arbeitsloser eine Weiterbildung zur Sicherheitskraft machte, dass er sich mit einer E-Mail beim Geschäftsführer der Einrichtung über jenen Mann beschwerte. Die Folge war eine Anzeige wegen Verleumdung. Gegen den Strafbefehl über die Zahlung von 900 Euro legte Burhan K. Einspruch ein. Deshalb kam es am Dienstag zur Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht.
Im Strafbefehl steht, er habe den Dozenten gegenüber dem Vorgesetzten als „aggressiv, rassistisch und ausländerfeindlich“ angeschwärzt. Doch sein Verteidiger relativierte, dies sei nicht ganz korrekt wiedergegeben. In der in unbeholfenem, fehlerhaftem Deutsch formulierten E-Mail habe Burhan K. (59, Name geändert) den Dozenten nicht pauschal als „Ausländerhasser“ oder dergleichen diskreditiert, sondern lediglich geschrieben, der Mann habe sich im Unterricht rassistisch und ausländerfeindlich „verhalten“.
Es sei das gute Recht eines Kursteilnehmers, seine Meinung zu sagen, wenn ihm das Benehmen des Dozenten nicht passe. „Wenn einer einen Kurs leitet, muss er sich kritische Einschätzungen von Teilnehmern anhören, ohne gleich die beleidigte Leberwurst zu sein“, sagte der Verteidiger. Kurz, die Verschickung der E-Mail sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Außerdem könne man die Formulierungen seines Mandanten nicht auf die Goldwaage legen, denn offensichtlich tue er sich schwer mit der deutschen Sprache.
Bei Arbeitgeber schlechtgemacht
Die Staatsanwältin gestand zu, von Burhan K. könne man keine „verbale Finesse“ erwarten. Trotzdem habe er das Recht auf Meinungsfreiheit überschritten, weil er den Dozenten bei einem Dritten, nämlich dem Arbeitgeber, „schlechtgemacht“ habe.
Allerdings hatte die E-Mail für den Lehrer keine negativen Konsequenzen. In dem Schreiben führt Burhan K. weiter aus, der Dozent habe „erniedrigende Sprichwörter“ gebraucht, einmal „Wir sind alle Nazis“ gesagt und geäußert, wer einen „anderen Glauben“ habe und kein Deutsch beherrsche, könne gehen; und er habe Zwang und Druck ausgeübt. Nach einer Beratungspause entschied die Amtsrichterin, der Strafbefehl allein trage den Vorwurf der üblen Nachrede nicht, und es liege auch keine Beleidigung vor. Deswegen stellte sie das Strafverfahren ohne Auflagen ein mit der Maßgabe, dass die Staatskasse die Kosten übernimmt.
Als der Dozent, der nicht als Zeuge gehört wurde, zum Schluss wieder den Sitzungssaal betrat und vom Ausgang der Verhandlung erfuhr, echauffierte er sich: Dann werde er Burhan K. eben auf zivilrechtlichem Weg belangen. „So oder so muss er zahlen.“ Es sei „traurig“, wenn jemand an einer „deutschen Ausbildung“ teilnehme, „der nicht Deutsch kann“. Vorher hatte man den Dozenten mit anderen Männern auf dem Flur lautstark darüber reden hören können, es sei ein Unding, dass „die sich nicht integrieren wollen, aber von Vater Staat Kohle beziehen“.