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Prozess in KölnTaxifahrer soll nach Streit auf Kunden zugerast sein

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Ein 62-jähriger Taxifahrer soll auf seinen Kunden zugerast sein.

Köln – Ein Kölner Taxifahrer musste sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der 62-Jährige soll laut Anklage der Staatsanwaltschaft in Ostheim versucht haben, nach einem vorangegangenen Streit im Taxi einen Fahrgast zu überfahren.

Ein Pärchen war im vergangenen Juli gegen 20 Uhr in das Taxi des Angeklagten gestiegen. Es kam zu einem Streit, wonach die Kunden das Fahrzeug verlassen hatten. An der Haltestelle Ostheim trafen die Kontrahenten dann erneut aufeinander, woraufhin die Situation eskalierte.

Köln: Fahrgast schlug Taxifahrer ins Gesicht

Während dessen Freundin an der Haltestelle stehen blieb, soll der männliche Fahrgast auf den Taxifahrer zugestürmt sein, ihn beleidigt und durch die geöffnete Fahrertür ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin, so die Anklageschrift, sei der Angeklagte losgefahren, um den Angreifer zu verletzen.

„Wir wollten meinen Geburtstag nachfeiern und ins Kino gehen“, sagte die Kundin (22) des Taxifahrers im Zeugenstand aus. Der Fahrer habe direkt geschimpft, weil er angeblich keinen Parkplatz gefunden habe. „Deshalb bin ich mit meinem Freund wieder ausgestiegen.“

Kölner Amtsgericht: Zeugin sagt gegen Taxifahrer aus

Der Taxifahrer habe das Pärchen dann regelrecht verfolgt und mehrfach versucht, es anzufahren, sagte die Zeugin. Einen Angriff ihres Freundes auf den Angeklagten will sie hingegen nicht beobachtet haben. Diese Aussage schätzte die Richterin als wenig glaubwürdig ein.

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Die Frau wolle ihren Freund entlasten, gleichzeitig zeige sie große Belastungstendenzen gegenüber dem Taxifahrer, so die Richterin. Das Verfahren gegen den Freund wegen Körperverletzung war eingestellt worden, da er sich einem größeren Verfahren vor dem Landgericht Essen stellen musste.

Richterin stellt das Verfahren in Köln ohne Auflagen ein

Ein Busfahrer (39), dessen Fahrzeug der Taxifahrer beim Zurücksetzen gerammt hatte, schilderte die Panik des Angeklagten, nachdem dieser geschlagen worden war. Dass er den Angreifer anfahren wollte, hatte der Zeuge nicht gesehen, er sei aber schon mit dem Taxi etwas nach vorne gefahren.

Am Ende der Verhandlung war die Richterin nicht von der Schuld des Taxifahrers überzeugt. Zu einem Freispruch fehlten der Vorsitzenden jedoch weitere Zeugen, sodass sie eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen vorschlug. Dem stimmte der Taxifahrer zu, er bleibt damit nicht vorbestraft.