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„Eine ganz widerliche Tat“Kölner Polizisten schlagen Kollegen zusammen

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(Symbolbild)

Köln – „Eine ganz widerliche Tat“, überschrieb der Ankläger den Fall, und der Richter bestätigte im Urteil: „Ein wirklich heftiges Geschehen“. Die Ereignisse hatten im Gerichtssaal sowohl bei den Zuschauern als auch bei einigen Prozess-Beteiligten Betroffenheit und Fassungslosigkeit ausgelöst.

Zwei Polizisten, die angeheitert früh morgens auf dem Heimweg von einer Party waren, hatten offensichtlich grundlos einen Kollegen brutal zusammengeschlagen. Das Urteil: 7500 Euro Geldstrafe für den 35-jährigen Haupttäter Dieter S. (alle Namen geändert) und 4000 Euro für den Komplizen Tim B. (24).

Aufgrund der deutlichen Alkoholisierung hatte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit und damit einen geringeren Strafrahmen angesetzt.

Von Vorbildfunktion konnte jedenfalls keine Rede sein, als S. und B. im Oktober 2015 nach dem Besuch der Abschlussfeier der Polizeigewerkschaft im Bürgerhaus Stollwerck angetrunken morgens um 5 Uhr auf dem Heimweg auf Ben T. trafen. T. hatte ebenfalls zuvor auf der Party gefeiert.

Faustschläge und Tritte

Alle drei waren alkoholisiert, als sich das Duo mit den Worten „Das wird Dir jetzt eine Lehre sein“ Ben T. näherte. Der Jüngere hielt T. die Hände auf dem Rücken fest, damit der Ältere ungehindert zuschlagen konnte: mehrmals mit der Faust ins Gesicht, bis T. stark blutend zu Boden ging. Es folgten noch eine Reihe von gezielten Tritten, doch T. konnte nicht sehen, wer von beiden zutrat, denn er war mit dem Gesicht zuerst auf dem Pflaster aufgeschlagen.

Viele Fragen, keine Antworten

Die gezielten Faustschläge hatte der Übeltäter mit dem Argument zu beschönigen versucht, dies sei ein „dienstlich antrainierter Reflex“ gewesen. Warum er derart zuschlug, ob und warum die verbale Auseinandersetzung, die als angebliche Ursache angenommen wurde, zuvor auf der Party geschehen war, ob es gar „erzieherische Gründe“ waren, da der Ältere fälschlicherweise davon ausging, bei dem Opfer handele es sich um einen Kommissaranwärter, dem man eine „Lektion“ erteilen müsse?

Auf diese Fragen gab es vor Gericht nicht einmal den Ansatz einer Antwort, da sich die Angeklagten auf alkoholbedingte Erinnerungslücken beriefen. Angeblich habe es zwischen Täter und Opfer auf der Party eine verbale Auseinandersetzung gegeben, die das Opfer mit Nachdruck bestreitet. „Das Motiv, die Ursache für das Geschehen, haben wir nicht aufklären können“, sagte der Richter im Urteil.

Opfer immer noch emotional aufgewühlt

„Es gab keinen Streit vorher“, sagte Ben T. am zweiten Verhandlungstag aus: „Ich kannte die beiden doch überhaupt nicht“. Das Opfer war von allen drei Beteiligten derjenige mit dem geringsten Alkoholpegel. T., der auch heute noch fassungslos und emotional sichtlich aufgewühlt über das Geschehene berichtet, hält für die Gewaltattacke nur zwei Motive für möglich: „Es war entweder eine Verwechslung oder einfach nur Spaß an der Gewalt.“

Schlimmer noch als die schmerzhaften Verletzungen – T. war nach dem Vorfall vier Wochen krank geschrieben – sei für ihn der Aspekt gewesen, „dass es Kollegen waren, die derart zugeschlagen haben“. Und die auch dann noch traten, als er wehrlos am Boden lag und Blut gespuckt habe.

Die Entschuldigung des Hauptangeklagten hat er jedenfalls nicht angenommen: „Wenn sich Polizisten derart benehmen, gehören sie nicht in den Polizeidienst“, sagte T., der jetzt auf entsprechende Sanktionen für die Angeklagten im Rahmen disziplinarrechtlicher Maßnahmen hofft.