ProzessSpucke löste Augen-Entzündung aus

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Köln – 1600 Euro Geldstrafe muss Mario F. (Name geändert) zahlen, weil er in der Nacht zum Karnevalsdienstag dieses Jahres einen anderen Mann im einem Fast-Food-Restaurant im Kölner Hauptbahnhof angespuckt hat. Die Höhe der Strafe, die das Amtsgericht am Freitag verhängt hat, ist damit zu erklären, dass der Speichel in ein Auge des Opfers geriet und eine Entzündung auslöste. Deswegen gilt der Vorfall juristisch nicht nur als „tätliche Beleidigung“, sondern auch als fahrlässige Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar die Zahlung von 3600 Euro beantragt. Ins Gewicht bei der Strafzumessung fiel außerdem, dass Mario F. einschlägig vorbestraft ist und zur Tatzeit unter Bewährung stand.
Rum, Bier und Jägermeister
Der 24-Jährige, der eine 20 Monat alte Tochter hat, für die er monatlich 350 Euro Unterhalt zahlt, wohnt im westfälischen Lünen, arbeitet als Industriemechaniker im Schichtdienst und verdient 2000 Euro netto im Monat. Nebenher macht er ein Technik-Studium an einer Abendschule. Am Rosenmontag kam er mit vier Freunden nach Köln. Den ganzen Tag hätten sie sich mit Alkohol abgefüllt, sagte er vor Gericht; schon auf der Zugfahrt leerten sie nach seinen Angaben nicht nur eine Flasche Rum; es folgten Bier und Jägermeister. Deshalb könne er sich an den Vorfall gegen halb zwei Uhr nachts nur schlecht erinnern, sagte F., schon gar nicht an den Anlass des Streits. Immerhin an soviel, dass er dem Kontrahenten gesagt habe, er wolle nicht handgreiflich werden, weil ihm sonst der Verlust der Bewährung und eine neunmonatige Haft drohe. Genau dies habe der andere mit aggressiv-provozierendem Verhalten ausgenutzt.
Zugute hielt der Amtsrichter Mario F., dass er wegen seiner Betrunkenheit vermutlich nicht voll schuldfähig gewesen sei. Der Polizist hatte aus Kulanz auf eine Atemalkoholkontrolle verzichtet, weil die Männer andernfalls den Zug zurück verpasst hätten. (cs)