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Psychisch verwirrter EinbrecherKölner erst mit Messer bedroht, dann die Füße geküsst

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Symbolbild

Köln – Marketing-Experte Nils T. (34, alle Namen geändert) wollte sich mit seiner Playstation einen gemütlichen Abend machen, als nachts im Halbdunkel plötzlich ein Mann vor ihm im Wohnzimmer stand. „Ich hatte laut Musik gehört und war so in mein Spiel vertieft“, erklärte er sich im Nachhinein seine Unaufmerksamkeit. Der offensichtlich psychisch gestörte Mann hatte sich im April 2016 über das Schlafzimmerfenster Zugang zur Wohnung verschafft, in der Küche ein Messer genommen und stand nun vor Tom B. „Er brabbelte unverständliches Zeug“, sagte B. am Rande des Prozesses.

Wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls saß Ali B., ein gebürtiger Ägypter, nun auf der Anklagebank. Er war drei Monate später in einem Supermarkt erwischt worden, als er versucht hatte, 14 Bierdosen im Wert von 17,31 Euro unbemerkt an der Kasse vorbeizuschleusen. Seine DNA, die er an den Schuhen des Opfers hinterlassen hatte, überführte ihn.

Täter mit bipolarer Störung

Ein psychiatrisches Gutachten sprach damals schon von einer „bipolaren Störung“, so dass B. ohnehin nur eingeschränkt strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Inzwischen steht er unter Betreuung, lebt vom Pfandflaschen-Sammeln.

Als er bei dem Wohnungseinbruch so plötzlich vor Nils T. stand, dachte der Marketing-Experte erst: „Das ist ein schlechter Scherz.“ Doch dann sah er das Messer in der Hand des Einbrechers, das dieser ihm drohend an den Hals hielt. „Ich wollte erst aus dem Fenster springen“, erinnerte sich Nils T. an seine Panik. „Mein Puls raste, ich spürte, wie mein Adrenalin anstieg.“

„Bist Du Moslem, Bruder?“

Doch dann besann er sich, zwang sich zur Ruhe und begann, versöhnlich auf den Einbrecher einzureden, obwohl er merkte, dass dieser ihn nicht verstand. „Bist Du Moslem, Bruder?“, waren offensichtlich die einzigen deutschen Vokabeln, die Ali B. beherrschte – und Nils T. vielleicht das Leben retteten. „Ja, bin ich“, antwortete der damals noch Bart tragende Marketingfachmann wahrheitswidrig. Ali B. legte daraufhin das Messer beiseite, kniete mit einem Gebet nieder und küsste seinem Gegenüber die Füße.

Nils T. blieb davon unbeeindruckt, griff sich das Messer, und die Panik ließ nach. „Damit fühlte ich mich stark. Ich schrie ihn an, er solle sofort meine Wohnung verlassen.“ Ali B. habe ihm dann noch einmal die Füße geküsst, offensichtlich ein Gebet gesprochen und sich aus der Wohnung drängen lassen. Er habe die Folgenacht bei einem Freund verbracht und am nächsten Tag das defekte Rollo repariert, sagte Nils B.

Ein Gutachter sprach im Prozess von einer verminderten, wenn nicht gar völligen Schuldfähigkeit. Das Tatgeschehen sei durch eine „rudimentäre Planung gekennzeichnet“. Immerhin habe B. in der Küche gezielt nach einer Tatwaffe, dem Messer, gesucht. Auf Antrag der Verteidigung wurde das Verfahren mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten „wegen Geringfügigkeit der Schuld“ eingestellt. Der Grund: In Bonn wartet ein weiteres Strafverfahren auf den Angeklagten. Worum es darin geht, konnte keiner der Beteiligten im Gerichtssaal aufklären.